Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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In Köln wird der Ruf zum Freitagsgebet nun in der ganzen Stadt zu hören sein

Wie die deutsche Wochenzeitung Die Zeit berichtet, werden in Köln mindestens zwei Jahre lang jeden Freitag Gebetsaufrufe ausgestrahlt.

 

Dieses „Modell“-Projekt ist auf zwei Jahre angelegt. In Köln dürfen Muezzine – religiöse Amtsträger, die für das Verlesen des Gebetsrufs zuständig sind – die Gläubigen freitags per Lautsprecher rufen, berichtet die deutsche Wochenzeitung Die Zeit. „Während in christlichen Kirchen die Glocken geläutet werden, um die Gläubigen zu rufen, sind es in muslimischen Moscheen die Rufe des Muezzins, die zu diesem Zweck verwendet werden“, begründete Oberbürgermeisterin Henriette Reker in einer Stellungnahme. Unter Verweis auf die verfassungsrechtlich geschützte Religionsfreiheit sagte sie, das Projekt sei „ein Zeichen der gegenseitigen Akzeptanz von Religion“.

Zeigen, dass „Vielfalt wertgeschätzt wird

Es geht auch darum, dass die muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger ein „fester Bestandteil“ der Kölner Stadtgesellschaft sind. „Wer daran zweifelt, stellt die Identität Kölns und unser friedliches Zusammenleben in Frage“, betont Henriette Reker. Sie glaubt, dass der Ruf des Muezzins zeigen wird, dass „Vielfalt in Köln geschätzt und gelebt wird“. Es sei auch darauf hingewiesen, dass die wichtigsten türkischen Nichtregierungsorganisationen wie die Türkisch-Islamische Union bei der Direktion für religiöse Angelegenheiten (DITIB), Millî Görüş (IGMG) und die Türkisch-Europäische Islamische Union (ATİB) ihren Sitz in Köln haben, der größten Stadt in Nordrhein-Westfalen.

Allerdings müssen die Muezzine einige Bedingungen erfüllen. Der Aufruf zum Gebet darf nur zwischen 12 und 15 Uhr und höchstens fünf Minuten lang erfolgen. Die Lautstärke wird an den Standort der Moschee angepasst, es wird ein Grenzwert für die Lautstärke festgelegt und die Nachbarschaft muss im Voraus informiert werden. Schließlich muss jede Gemeinde eine Kontaktperson für alle Fragen der Einwohner benennen.

Quelle: valeursactuelles.com


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