Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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In Zürich wird auch bei Gottesdiensten die Zertifikatspflicht streng kontrolliert

Der Krisenstab der reformierten Kirche Zürich hat am 14. September Weisungen zur Zertifikatspflicht erlassen. Demnach soll das Covid-Zertifikat beim Eintritt zu kirchlichen Veranstaltungen — also auch Gottesdiensten — nicht nur auf Sicht, sondern über eine App des Bundesamtes für Gesundheit kontrolliert werden. Zudem muss ein Personalausweis vorgelegt werden.

Die Kirchen werden in den Weisungen aufgefordert, Personen zur Kontrolle der Zertifikate zu bezeichnen. Konkret bedeutet dies, dass Kirchen Einheiten mit polizeilichen Aufgaben zu bilden haben. Wie sich das auf die Qualität der kirchlichen Arbeit und der Gottesdienste auswirkt, bleibt abzuwarten.

Wie die Zutrittskontrollen für Menschen ohne Smartphone erfolgen, ist noch nicht geregelt. In den Weisungen heisst es:

«Sofern Kirchgemeinden für Gottesdienste ein online-Anmeldeverfahren nutzen und dabei spezifische Tools einsetzen, in denen die Angemeldeten ihr Covid-Zertifikat digital hinterlegen, kann der genannte Prüfvorgang verkürzt werden (nur noch Prüfung eines Ausweisdokuments und Abgleich mit der Anmeldeliste).»

Für den Zutritt zu Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen ist kein Zertifikat erforderlich. Es gelten jedoch «zwingend Maskenpflicht» und Abstandsregeln.

Grundlage der Weisungen ist die Überzeugung der Kirchenleitung zur Wirksamkeit der Impfung. Der Krisenstab schreibt dazu:

«Die einzige Möglichkeit, aktiv die Pandemie einzudämmen, ist sich impfen zu lassen. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass durch Impfen Szenarien mit schweren Erkrankungen verhindert werden können und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens vermieden werden kann.

Wer jetzt ins Spital muss, ist fast immer nicht geimpft. Wer jetzt in Familie und Arbeit ausfällt und die Risiken von Long-Covid ignoriert, ist (bis auf wohl wenige Ausnahmen) nicht geimpft. Von der eigenen Entscheidung für oder gegen eine Impfung sind auch andere direkt oder indirekt betroffen. Ein minimal vorhandenes persönliches Impfrisiko gilt es also nicht nur im Blick auf die eigene Gesundheit, sondern auch im Blick auf die Gesundheit der anderen abzuwägen. Bei dieser Entscheidung für oder gegen das Impfen geht es auch um die Solidarität mit der Gesellschaft und der Kirchgemeinde.»

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