Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Indien: Oberster Gerichtshof urteilt, dass niemand zu Covid-Impfung gezwungen werden darf

Der Oberste Gerichtshof in Indien hat entschieden, dass niemand gezwungen werden kann, sich impfen zu lassen, dass aber die Regierung im Interesse der Allgemeinheit gewisse Beschränkungen auferlegen kann.

Impfzwang ist verfassungswidrig 

Ein Richtergremium, bestehend aus den Richtern L Nageswara Rao und B. R. Gavai, fällte das Urteil über die Klage, mit der die verpflichtende Covid-19-Impfung als verfassungswidrig angefochten wurde, und erklärte: „Unter Berücksichtigung der körperlichen Autonomie ist die körperliche Unversehrtheit durch Artikel 21 geschützt. Niemand kann gezwungen werden, sich impfen zu lassen. (Aber) die Regierung kann in Bereichen der körperlichen Autonomie regulieren“.

Das oberste Gericht sagte, dass die von einigen Landesregierungen auferlegte Bedingung, den Zugang ungeimpfter Personen zu öffentlichen Plätzen zu beschränken, willkürlich ist und unter den gegenwärtigen Bedingungen zurückgenommen werden sollte.

„Solange die Covid-Zahlen niedrig sind, sollten keine Beschränkungen für den Zugang von Personen zu öffentlichen Plätzen verhängt werden, und diese sollten zurückgenommen werden, wenn solche Beschränkungen bestehen“, entschied das Gericht.

Impf-Nebenwirkungen müssen öffentlich gemacht werden

Das Gericht stellte allerdings auch fest, dass die derzeitige Covid-19-Impfpolitik der Regierung nicht als offenkundig willkürlich und unvernünftig bezeichnet werden kann.

„Wir sind nicht geneigt, die Aufrechterhaltung der schriftlichen Petition in Frage zu stellen. Das Gericht hat die Befugnis, die fragliche Politik im Hinblick auf die Verletzung der persönlichen Autonomie und der körperlichen Unversehrtheit zu überprüfen“, entschied das Gericht.

Das Gericht wies die Regierung außerdem an, Berichte über unerwünschte Nebenwirkungen von Impfstoffen in einem öffentlich zugänglichen System zu veröffentlichen, ohne die Daten der Personen, die diese melden, zu kompromittieren.

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