Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Insolvenzen: „Ampel“ plant neue Fristen-Trickserei

Die sprunghaft gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten werden für immer mehr Unternehmen zur Überlebensfrage. Nun will die „Ampel“-Regierung das Insolvenzrecht ändern – wie schon die Vorgängerregierung während der Corona-Hysterie.

Die Bundesregierung trifft laut Medienberichten Vorkehrungen, um eine immer wahrscheinlicher werdende Insolvenzwelle im Zuge des Energiepreis-Horrors abzufedern. „Dazu soll eine zeitlich begrenzte Erleichterung bei der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung eingeführt werden“, bestätigte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums dem „Handelsblatt“ (Düsseldorf). Für bereits zahlungsunfähige Betriebe gelte die geplante Fristverlängerung allerdings nicht.

Von der Änderung im Insolvenzrecht sollen demnach Unternehmen profitieren, die „im Kern gesund“ und auch langfristig unter den geänderten Rahmenbedingungen „überlebensfähig“ sind. Sie sollen so Zeit gewinnen, um ihre Geschäftsmodelle anpassen zu können.

Hintergrund sind die sprunghaft gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten. Laut einer aktuellen Studie des Industrieverbandes BDI werden die hohen Preise für immer mehr mittelständische Unternehmen zu einer Existenzfrage.

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