Letzte Woche wurden fünf iranische Konvertiten inhaftiert, drei von ihnen treten eine mehrjährige Haftstrafe an. Open Doors hat sich aus diesem Anlass gemeinsam mit anderen Organisationen an das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte gewandt und darum gebeten, im Iran eine Untersuchung zur Situation der Religionsfreiheit von Christen durchzuführen. Dabei wird besonders das Problem der fehlenden Versammlungsmöglichkeiten thematisiert.
Landesweit nur vier persischsprachige Kirchen geöffnet
Der Aufruf (vgl. Box 1) ist neben Open Doors von neun weiteren christlichen Organisationen unterzeichnet und richtet sich an die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet. Darin wird sie im Namen der persischsprachigen Christen dazu aufgefordert, »zugunsten der Christen im Iran zu intervenieren, deren Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit sowie auf freie Meinungsäußerung umfassend verletzt wird, da sie derzeit keinen Ort haben, an dem sie sich zum Gottesdienst versammeln können«.
Derzeit gibt es in Iran nur noch vier persischsprachige Kirchen, in denen Gottesdienste stattfinden. Sie werden streng überwacht und dürfen weder Besucher noch neue Mitglieder aufnehmen. Gleiches gilt für Kirchen ethnischer Minderheiten, die überdies Gottesdienste nur in ihrer eigenen Sprache durchführen dürfen. Dadurch sind alle anderen persischsprachigen Christen gezwungen, sich in ihren Häusern zu treffen. Die iranische Regierung wertet dies jedoch als feindlichen Akt »gegen die nationale Sicherheit« und geht dementsprechend gegen die Christen vor. In der Folge sind diese mit Schikanen, Razzien, Verhaftungen, Geld- und Gefängnisstrafen konfrontiert.
Die Verweigerung von Anbetungsorten stellt einen Verstoß gegen Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte dar, in dem das Recht auf Religionsfreiheit beschrieben ist; Iran gehört zu den Unterzeichnern.
Änderungen des Strafgesetzbuches treten in Kraft
Die drei iranischen Konvertiten Amin Khaki, Milad Goodarzi und Alireza Nourmohammadi aus Fardis in der Nähe der Hauptstadt Teheran wurden aufgefordert, sich am 10. November im Gefängnis einzufinden, um ihre dreijährigen Haftstrafen anzutreten.