Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Irland erlässt neue Zensurgesetze: Wer „Hass-Material“ besitzt und Mainsteam-Meinung widerspricht kommt ins Gefängnis!

Während man in Großbritannien bereits für seine Gedanken verhaftet wird – wir berichteten – setzt man in Irland auf eine andere Form der Diktatur: Dort kommt man als Bürger künftig ins Gefängnis (!), wenn man Material besitzt, das „zu Hass führen könnte“. Somit wird mittlerweile auch der Besitz und nicht mehr „nur“ die Verbreitung von abweichenden Meinungen, wie etwa Kritik an Massenmigration, Corona, oder dem Klimawandel-Narrativ strafbar. Dieses drakonische Vorhaben könnte in Europa rasch Schule mache, denn die Corona-Pandemie hat bereits gezeigt, dass in den westlichen „Vorzeigedemokratien“ keine Unmöglichkeit mehr unmöglich ist.
Beweislastumkehr gegen Systemkritiker
Zudem gilt für Beschuldigte von „Hate Speech“-Besitz künftig die Beweislastumkehr. Konkret richtet sich der Gesetzesvorschlag gegen die Vorbereitung und den Besitz von Material, welches zu „Gewalt und Hass gegen Personen und deren geschützten Charakteristika“ führen könnte. Wird einer Person dieses Vergehens verdächtigt, weil etwa ein „rassistischer Cartoon“ auf dem Handy oder Laptop gefunden wurde, so wird gegen sie so lange behördlich vorgegangen, bis das Gegenteil oder eine Entlastung bewiesen werden kann. Kann man das nicht, so drohen bis zu zwei Jahre (!!!) Gefängnis
Milliardär Elon Musk kritisierte das Vorhaben auf Twitter als massiven Anschlag auf das Recht auf freie Meinungsäußerung.

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