Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Jahrelanger Maskenzwang – und nun gibt Lauterbachs Ministerium zu: Wirkung nie hinterfragt

Der Maskenzwang war eine jener Maßnahmen, die Karl Lauterbach bis zum Ende nicht loslassen wollte: In Kliniken und Praxen fiel sie sogar gerade erst im April. Doch ob die Maßnahme wirkt, war offensichtlich nie von Interesse. Denn: Es wurden tatsächlich niemals Studien durchgeführt, die das hinterfragten. Das erbrachte eine Anfrage von FDP-Vize Wolfgang Kubicki, der infolgedessen auch scharfe Kritik am RKI übt: Die Bilanz der Arbeit des Instituts sei “desaströs”, denn es war gesetzlich verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit jeder Maßnahme zu prüfen. Wollte man sich lieber nicht mit dem Gesundheitsministerium anlegen?

Nicht nur beim Hinterfragen von Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit der experimentellen Corona-Impfstoffe haben deutsche Behörden auf ganzer Linie versagt: Auch die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen ignorierte man offenbar geflissentlich. Die seit jeher massiv umstrittene Maskenpflicht, die zwischenzeitlich gar im Freien galt, wurde vom Robert-Koch-Institut nie durch Studien überprüft. Das erbrachte eine Anfrage von Wolfgang Kubicki (FDP) ans Bundesgesundheitsministerium.

Man habe versucht, sich auf den Standpunkt zu stellen, dass eine Prüfung der Wirksamkeit unmöglich gewesen wäre – was aber laut Kubicki nichts anderes sei als der “Versuch, einer verfassungsrechtlich zwingenden Verhältnismäßigkeitsprüfung auszuweichen”. Er verweist auf die Sonderwege der Bundesländer Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern im Frühjahr 2022. Man erinnere sich: Jedem kritischen Beobachter wurde hier seinerzeit vor Augen geführt, wie sinnlos der Maskenzwang ist. Kubicki stellt fest: “Die Bilanz der Arbeit des RKI ist desaströs.” Und: Das Institut müsse endlich unabhängiger vom Gesundheitsministerium werden.

Kubickis Facebook-Beitrag zur Beantwortung seiner Anfrage lesen Sie im Folgenden:

Das Bundesgesundheitsministerium hat mir im Rahmen einer parlamentarischen Einzelfrage eingestanden, dass das Robert Koch-Institut in den vergangenen drei Jahren keine Studie zur Wirkung einer Maskenpflicht durchgeführt hat. Das Institut wäre aber in der gesetzlichen Pflicht gewesen, jede einzelne Maßnahme nach Evidenz und Wirksamkeit, also Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Die Behauptung des Ministeriums, es sei nicht möglich, die Wirksamkeit der Maskengebote unabhängig von anderen Maßnahmen zu überprüfen, ist falsch und der Versuch, einer verfassungsrechtlich zwingenden Verhältnismäßigkeitsprüfung auszuweichen. Dabei wäre es sehr einfach gewesen: Im Frühjahr 2022 waren Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern in der Frage “Maskenpflicht” auf einem Sonderweg (sog. Hotspot-Regelung), der hätte wissenschaftlich begleitet werden müssen. Nach über drei Jahren und nach hunderten, mit Steuermitteln bezahlten Studien müssen wir leider den Schluss ziehen: Die Bilanz der Arbeit des RKI ist desaströs.

Diese Antwort zeigt zweierlei: Erstens, das Bundesgesundheitsministerium ist nicht willens und in der Lage, einen positiven Beitrag zur Corona-Aufarbeitung zu leisten. Dies muss jetzt durch das Parlament geschehen. Zweitens, der Auftrag des Koalitionsvertrages, das RKI unabhängiger vom BMG zu machen, muss endlich von Karl Lauterbach umgesetzt werden. WK

Quelle: Facebook / Wolfgang Kubicki

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