Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Japan gewährt der Familie eines toten Covid-Impfopfers eine pauschale Entschädigungszahlung, während weitere Impftote auf der Warteliste stehen

Ein Gremium des Gesundheitsministeriums hat der Familie einer Frau, die nach einer allergischen Reaktion und einem plötzlichen Herzinfarkt im Zusammenhang mit dem „Impfstoff“ Covid gestorben war, erstmals eine pauschale Entschädigungszahlung zugesprochen.

Nach Angaben des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales hatte die 91-jährige Frau bereits Vorerkrankungen, darunter transitorische ischämische Attacken. Das Ministerium machte keine Angaben darüber, wann sie geimpft wurde und wie viele Impfungen sie erhalten hat. Im medizinischen Bericht des Ministeriums ist jedoch von einer akuten allergischen Reaktion und einem Herzinfarkt nach der Impfung die Rede.

Die Familie der Frau erhält etwas mehr als 44 Millionen Yen, umgerechnet 322.139,40 USD, als Sterbegeld und weitere 1.552,29 USD für die Kosten der Beerdigungszeremonie.

Eine vom Ministerium eingesetzte Expertenkommission kam am Montag zu dem Schluss, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen späteren Gesundheitsproblemen und dem Impfstoff im Falle ihres Todes nicht zu leugnen sei.

Ein Sprecher des Gremiums sagte, dass „ein wissenschaftlich strenger Kausalzusammenhang nicht erforderlich“ sei, um den Anspruch auf Schadenersatz zu bestimmen.

Das Gremium untersuchte auch 11 Fälle von Menschen im Alter von 20 bis 90 Jahren, die unter Nebenwirkungen gelitten hatten, setzte aber das Urteil in diesen Fällen aus.

Bis Montag wurden Anträge von 3.680 Personen auf Entschädigung wegen Impfschäden angenommen, von denen 850 genehmigt und 62 abgelehnt wurden. Die Entscheidungen in 16 weiteren Fällen, von denen einige Todesfälle betrafen, wurden aufgeschoben.

Nach den jüngsten Angaben der Regierung in Tokio erhielten 80 % der Bevölkerung zwei Dosen des Impfstoffs, der hauptsächlich von den US-Pharmaunternehmen Pfizer und Moderna stammt, und 62,4 % die dritte Dosis.

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