Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Jetzt amtlich: Hamburger Hausdurchsuchung wegen Pimmel-Sager war illegal

Die deutschen Strafverfolgungsbehörden bewegen sich häufig außerhalb des geltenden Rechts. Das war eigentlich jedem Grundschüler klar, als eine Hausdurchsuchung in Hamburg angeordnet wurde, weil ein Bürger den Innensenator als “Pimmel” bezeichnete. Nun wäre es wichtig, die handelnden Beamten wegen Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch zu verfolgen, um Nachahmungstäter abzuschrecken.

Ein erboster Hamburger Bürger nannte Hamburgs Innensenator auf Twitter “so 1 Pimmel”. Daraufhin verfügte die Staatsanwaltschaft eine Wohnungsdurchsuchung. Das Landgericht Hamburg stellte in Folge fest, was jeder Bürger mit gesundem Rechtsempfinden ohnehin wusste: Die Maßnahme war unverhältnismäßig und somit rechtswidrig.

Im Grunde genommen geht es um die Umwandlung einer Scheindemokratie in eine echte Diktatur. Deutschland ist dabei führend, das weiß man spätestens seit die Wohnungen von Richtern und Wissenschaftlern durchsucht wurden, die nur ihre Arbeit machten und die Lüge der gefährlichen Pandemie und der sicheren Impfungen nicht mittragen wollten. Der vorauseilende Gehorsam deutscher Beamter ist nicht zuletzt seit der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts weltweit bekannt.

Gut ist, dass der solchermaßen vom Staat wie durch primitive Straßenbanditen beamtshandelte deutsche Bürger den Rechtsweg bestritten hat. Gut ist auch, dass nicht jedes deutsche Gericht die permanente Rechtsbeugung mitmacht.

Konkret ging es darum dass der Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) wüst und derb über Corona-Maßnahmenverweigerer geschimpft hatte. Dabei musste er selbst zu Beginn der statistisch nachweislich völlig sinnfreien Maßnahmen ein Bußgeld von 1.000 Euro zahlen, weil er sich nicht daran hielt.

Wie man es in einer Gewaltdiktatur erwarten kann, wählten die Strafverfolgungsbehörden pflichteifrigst die schärfste Maßnahme, nachdem sich der schrecklich beleidigte Andy bei ihnen ausgeweint hatte. Zahlreiche schwerbewaffnete Beamte rückten an und stellten die Wohnung des “Straftäters” auf den Kopf. Man muss dem kleinen Bürger eben zeigen, wer die Waffen trägt und die Staatsgewalt ausübt. Die nächste Steigerung ist der Einsatz von Knüppeln, aber diese sieht man auf Deutschlands Straßen ja auch immer häufiger.

Das Landgericht Hamburg stellte, den Buchstaben des Rechts folgend, fest, dass es sich bei der “Straftat” um eine mit “geringer Schwere” gehandelt hatte. Der Kommentar wäre zudem im Gesamtkontext zum Vorverhalten des Innensenators zu sehen – und somit indirekt als nachvollziehbar zu betrachten. Dem Mann habe somit allerhöchstens eine geringe Geldbuße gedroht. Unter diesen Gesichtspunkten war die Hausdurchsuchung absolut unangemessen. Inzwischen ist sogar das gesamte Verfahren gegen den Mann eingestellt worden.

Es ist unglaublich, was übereifrige deutsche Beamte sich inzwischen herausnehmen, um kritische Bürger zu unterdrücken. Ganz offensichtlich hat man aus der abscheulichen deutschen Geschichte nichts gelernt. Dabei wollen wir diese gewiss nicht klein reden oder verharmlosen. Doch es muss auch gestattet sein aufzuzeigen, wohin es führt, wenn Staatsgewalt willkürlich missbraucht wird, um berechtigte Kritik brutal zu unterdrücken. Allerdings sei auch angemerkt, dass es nach wie vor zumindest zivilrechtlich nicht straffrei ist, Andy Grote als Pimmel zu bezeichnen. Wir raten davon ab, dies zu tun. Vielleicht finden sich Formulierungen, die nicht als Ehrenbeleidigung strafbar sind.

Auch an dieser Stelle sei angemerkt, dass jeder Polizist, der diesen Beruf ergriffen hat, um Menschen zu helfen, in sich gehen und überlegen sollte, welche (verfassungswidrigen) Befehle er hier bereitwillig ausführt. Und ob er da wirklich weiterhin mitmachen möchte.

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