Horst D. Deckert

Jetzt müssen auch die Kleinsten ran: Corona-Tests in Kindergärten

In Kindergärten und Kinderkrippen soll nun auch getestet werden. Auch unter 6-Jährige sollen sich dem Corona-Wahnsinn nicht mehr entziehen können. Möglich sollen die Tests der Kleinsten durch die sogenannten „Lollipop-Tests“ werden.

Das Testregime in Österreich wird ausgeweitet. In Niederösterreich läuft bereits die Pilotphase, um auch Kindergartenkinder Corona-Tests zu unterziehen. Und auch im Burgenland sollen ab kommender Woche in Kindergärten und Kinderkrippen bis zu drei Mal in der Woche Kinder auf Corona getestet werden. Und das, obwohl die meisten Studien immer wieder bestätigt haben, dass Kinder beim Infektionsgeschehen keine Rolle spielen.

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Lollipop-Tests machen es möglich

Die bisherigen Testmöglichkeiten waren für Kinder unter sechs Jahren nicht geeignet, wie es etwa aus Niederösterreich hieß. Aber jetzt fand sich eine Alternative zu den bisherigen Spuck-, Gurgel- und Anterio-Nasal-Testkits, die auch für Kleinkinder geeignet sind. Dies sind die „zertifizierten“ und „geprüften“ Schlecker-Tests bzw. auch Lollipop-Tests genannt, die für Kleinkinder geeignet sein sollen.

Allein das Burgenland hat bereits 35.000 dieser Testkits geordert, um sie an die Kinderbetreuungseinrichtungen zu verteilen, wie es auch das Büro der Bildungslandesrätin Daniela Winkler (SPÖ) der APA mitteilte. Allerdings, so wird sowohl in Niederösterreich und auch im Burgenland betont, sei der Einsatz völlig freiwillig. So soll etwa in Niederösterreich nicht ohne Einverständniserklärung der Eltern getestet werden und auch die Kinder sollen an jedem Testtag frei entscheiden können, ob sie wollen oder nicht. Ob es ein Kind wagt, sich der Prozedur zu widersetzen ist allerdings fraglich.„Der Schlecker-Test wird von den Kindern gut angenommen, die Kinder sind stolz darauf, ebenfalls einen Beitrag zur Bekämpfung des Virus leisten zu können“, heißt es.

Eigentlich medizinisches Personal erforderlich

Sieht man sich die Tests allerdings etwas genauer an, zeigt sich selbiges Szenario, wie schon bei den „Nasenbohrtests“ für die Schulen. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hat seinen Sanktus zur Benutzung der Tests auch für Kleinkinder gegeben, obwohl sich in den Beipackzettel des V-Chek 2019-nCoV Ag Saliva Rapid Test Card „Lollipop“ der Hinweis findet: „Die Testkarte ist für die Verwendung durch geschultes klinisches Laborpersonal vorgesehen, das speziell in vitro-diagnostischen Verfahren eingewiesen und geschult ist.“ Also wird auch hier die Verantwortung vermutlich wieder auf die Eltern abgewälzt, denn durch die Einverständniserklärung haben sie auch die Haftung übernommen. Und fraglich ist auch, inwieweit die Tests bereits auf Schadstoffe überprüft wurden oder ob dies, wie im Fall der Teststäbchen verabsäumt wurde.

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