Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Kampf gegen eine Seuche oder Kampf gegen die Verfassung?

VORSPIEL am 17.12.2020

Neulich war ich auf einer Versammlung, die vielleicht den neuen – vermutlich wieder einmal verfassungswidrigen – Regelungen des Ösiregimes nicht ganz entsprochen haben mag, da tauchten auf einmal sieben oder acht Polizisten in Kampfmontur auf, positionierten sich vor die Ein- bzw. Ausgänge und standen da herum, um uns zu bewachen oder zu beschützen – genaueres war nicht zu erfahren. Der Einsatzleiter führte ein Gespräch mit „der Behörde“, um abzuklären, wie mit uns weiter zu verfahren sei. Zustände wie in einer Diktatur? Nun, wir wurden nicht angeschrien und gefoltert, nicht in Schutzhaft genommen und durften nach Überprüfung der Personaldaten nachhause gehen – die gesamte Gastronomie war behördlich geschlossen -, diese neuartige Erfahrung konnte also nicht einmal bei einem gemütlichen Bier besprochen werden, wie das bis vor wenigen Monaten normal gewesen wäre. (Aus „Frieden! Freiheit! Keine Diktatur!“ vom 3. Januar 2021 auf dieser Website.)

Etwa ein halbes Jahr danach ereilte mich ein Strafbescheid in der Höhe von zweimal Euro 150, insgesamt also 300 Euro. Den Inhalt – übliches Behördensprech – und den genauen Ablauf des „rechtlichen“ Prozedere erspare ich Ihnen. Es sei nur so viel gesagt, dass mit den vielen aufgeführten Bestimmungen offenbar der Eindruck hervorgerufen werden sollte, dass es sich um ein rechtsstaatliches Verfahren handelt.

Hier mein Einspruch gegen diese Bestrafung:

Ich erhebe Beschwerde gegen den Strafbescheid vom 29.07.2021. Ich verlange, dass dieser Bescheid aufgehoben

Ähnliche Nachrichten