Horst D. Deckert

Kampf gegen eine Seuche oder Kampf gegen die Verfassung?

VORSPIEL am 17.12.2020

Neulich war ich auf einer Versammlung, die vielleicht den neuen – vermutlich wieder einmal verfassungswidrigen – Regelungen des Ösiregimes nicht ganz entsprochen haben mag, da tauchten auf einmal sieben oder acht Polizisten in Kampfmontur auf, positionierten sich vor die Ein- bzw. Ausgänge und standen da herum, um uns zu bewachen oder zu beschützen – genaueres war nicht zu erfahren. Der Einsatzleiter führte ein Gespräch mit „der Behörde“, um abzuklären, wie mit uns weiter zu verfahren sei. Zustände wie in einer Diktatur? Nun, wir wurden nicht angeschrien und gefoltert, nicht in Schutzhaft genommen und durften nach Überprüfung der Personaldaten nachhause gehen – die gesamte Gastronomie war behördlich geschlossen -, diese neuartige Erfahrung konnte also nicht einmal bei einem gemütlichen Bier besprochen werden, wie das bis vor wenigen Monaten normal gewesen wäre. (Aus „Frieden! Freiheit! Keine Diktatur!“ vom 3. Januar 2021 auf dieser Website.)

Etwa ein halbes Jahr danach ereilte mich ein Strafbescheid in der Höhe von zweimal Euro 150, insgesamt also 300 Euro. Den Inhalt – übliches Behördensprech – und den genauen Ablauf des „rechtlichen“ Prozedere erspare ich Ihnen. Es sei nur so viel gesagt, dass mit den vielen aufgeführten Bestimmungen offenbar der Eindruck hervorgerufen werden sollte, dass es sich um ein rechtsstaatliches Verfahren handelt.

Hier mein Einspruch gegen diese Bestrafung:

Ich erhebe Beschwerde gegen den Strafbescheid vom 29.07.2021. Ich verlange, dass dieser Bescheid aufgehoben

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