Es ist ganz offensichtlich, dass die Regierungsparteien ÖVP und Grüne unterstützt von der SPÖ die Impflicht durchsetzen wollen und die gesundheitsschädlichen Corona Maßnahmen wie Maskenpflicht, Lockdowns, Quarantäne und generell die Einschränkung von Grundrechten für mindestens ein Jahr fortsetzen wollen. Dagegen gibt es immer mehr Widerstand teils auf der Straße, teils auf der juristischen Ebene.
Von Dr. Peter F. Mayer für TKP.at
Erst gestern wurde das Covid-Maßnahmengesetz bis Mitte 2023 verlängert, das die Basis für alle Einschränkungen der Grundrechte ist. Das Impfpflichtgesetz ist in Kraft und kürzlich haben Nationales Impfgremium (NIG) und Gesundheitsminister klar gemacht, was sie ab Herbst durchsetzen wollen: 3 Spritzen zur ‚Grundimmunisierung‘ für alle Erwachsenen, Kinder und Kleinkinder ab 5 Jahren, auch wenn sie bereits eine solidere und bessere Immunität durch Infektion haben. Und nach der dritten Dosis braucht es dann Booster und Auffrischungen, denn 3 mal gespritzt schafft ja nur eine ‚Grundimmunisierung‘. Warum das allen wissenschaftlichen Erkenntnissen widerspricht, habe ich hier kurz zusammengefasst. Und auch darauf hingewiesen, dass es zumindest bei einigen Mitgliedern des NIG massive Interessenkonflikte durch finanzielle Verbindungen zur Impfindustrie gibt.
Kundgebungen und Demos am Wochenende
Der Wahnsinn in Österreich und Deutschland ist aber kein Maßstab für die Welt. Schon in unseren Nachbarländern läuft es vollkommen anders, egal wohin man schaut. Kaum hat man zum Beispiel im Zug die Grenze passiert, sind keine Masken mehr verlangt.
Aber dagegen gibt es zunehmenden Widerstand. Am Wochenende vom 1. Mai sind wieder viele Kundgebungen und Demonstrationen geplant und angekündigt. Zum Beispiel am Samstag 30. April wird es Kundgebungen der Partei MFG und des Freiland Magazin in Wien geben. Am 1. Mai gibt es eine Kundgebung der Plattform Respekt ab 13:30 am Wiener Maria Theresienplatz mit anschließender Demo am Ring. Ebenfalls ab 13:30 hat Martin Rutter zu einer Megademo gegenüber am Heldenplatz mit anschließender Ringrunde eingeladen.
Mehr als 1.200 ÖsterreicherInnen rufen VfGH an
In einer Aussendung kritisieren die beiden Anwälte Dr. Christian Ortner (Innsbruck) und Mag. Gottfried Forsthuber (Baden bei Wien): „Die Menschen werden schon zu lange im Unklaren gelassen.“, denn nach dem Beschluss des Gesetzes wurde es ausgesetzt und keine klaren Aussagen gemacht, wie es weitergehen soll. Sie rufen nun wegen Verletzung der Selbstbestimmung, der körperlichen Unversehrtheit und des Datenschutzes den Verfassungsgerichtshof an.
Sie vertreten über 1.200 Österreicher und EU-Bürger. In ihrem Namen haben sie Gesetzesüberprüfungen (Normprüfungsantragen) beim Verfassungsgerichtshof beantragt. Außerdem fechten sie das Impfpflichtgesetz an. Ab morgen setzt der VfGH die Bearbeitung von Anträgen gegen den Lockdown für Ungeimpfte fort und bearbeitet auch erste Anträge gegen die die Impfpflicht. Die Anträge von Ortner und Forsthuber im Namen von 1.200 ÖsterreicherInnen werden später an der Reihe sein. Rund ein Drittel der Mandanten der beiden Rechtsanwälte sind im Gesundheitsbereich tätig, sie sind dem Impfdruck verstärkt ausgesetzt. In ihrem beruflichen medizinischen Alltag beobachten sie laufend Nebenwirkungen der Impfung und auch deren mangelnde Wirksamkeit.
RA Forsthuber wird auch das Gesetz zum elektronischen Impfpass anfechten („Gesundheitstelematikgesetz): „Die Impfpflicht ist zu einer politischen Entscheidung verkommen”, sagt er. “Mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit hat das nichts mehr zu tun.“ RA Ortner bekräftigt: „Es ist untragbar, dass ein Gesetz, das derart in Grundrechte eingreift, sozusagen in Evidenz gehalten wird, mit der Möglichkeit, es jederzeit „scharf“ zu stellen. Denn die Sicherheit und Wirksamkeit dieser Therapie ist nicht ausreichend erprobt. Angesichts der immer harmloser verlaufenden Covid-Mutationen wie etwa Omikron sollte die Entscheidung zur Impfung jedem selbst überlassen bleiben. Damit sollte sich auch der VfGH auseinandersetzen!“
Vorgebracht wird u.a., dass das vorliegende Gesetz gegen Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit verstößt sowie gegen das Verbot, einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung unterzogen zu werden. Ebenso widerspricht es dem Grundrecht auf Datenschutz und dem Gleichheitsgrundsatz, indem es Menschen mit Wohnsitz in Österreich anders behandelt als etwa Urlauber.
„Ab 1.Juni sind Strafen zu erwarten, die extensive Speicherung von Gesundheitsdaten läuft bereits”, so RA Ortner. “Durch das Impfpflichtgesetz werden grundlegende rechtliche Fragen aufgeworfen, die wir klären müssen. Es wurde ein neuer Deliktstypus geschaffen: die Rasterfahndung im Verwaltungsstrafrecht. Allesamt unverhältnismäßige Maßnahmen, die die Grundrechte verletzen“, so die beiden Anwälte abschließend.
Den ausgezeichnet geschriebenen Normprüfungsantrag von Rechtsanwalt Christian Ortner könnt ihr hier nachlesen: Normprüfungsantrag an VfGH zu Impfpflicht