Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kampf gegen Lauterbachs Impfzwang im Gesundheitswesen: Verfassungsbeschwerde eingereicht!

Die Argumentationsgrundlage für jede Form von Impfpflicht ist längst gefallen. Doch auch wenn der allgemeine Impfzwang in Deutschland gescheitert ist, so bangen trotzdem noch immer zahlreiche ungeimpfte Mitarbeiter im medizinischen Bereich um ihre Arbeitsstelle. Geht es nach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, sollen diese Menschen ihre Jobs verlieren: Trotz aller Kritik und entgegen jeder wissenschaftlichen Evidenz weigert er sich, die einrichtungsbezogene Impfpflicht endlich abzuschaffen.

Die neue „Good Governance Gewerkschaft“ geht dagegen nun vor: Die Anwälte der Gewerkschaft haben am 27. April eine Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Mehr dazu lesen Sie in der folgenden Pressemitteilung der GGG:

Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit weit über 1.000 Unterstützerinnen und Unterstützern eingereicht

Die Vertrauensanwälte der Good Governance Gewerkschaft (GGG) haben heute eine umfassende Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Initiiert wurde die Beschwerde von einem bundesweiten Netzwerk namens „PsychologInnen für Menschlichkeit und Selbstbestimmung“. Gemeinsam mit der erst in diesem Jahr neu gegründeten Good Governance Gewerkschaft (GGG) haben deren Vertrauensanwälte aus Berlin eine Verfassungsbeschwerde von über 200 Seiten geschaffen, welche die maßgeblichen Gründe dafür, dass das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht klar verfassungswidrig ist, von allen Seiten beleuchtet.

Mit gutachterlicher Unterstützung, wie beispielsweise von Dr. Werner Bergholz, der schon im Bundestag als Gutachter angehört worden ist, sind Nutzen und vor allem die Risiken der gegen Covid-19 bedingt zugelassenen Impfstoffe dargelegt worden. Insbesondere die Tatsache, dass es keine ernstzunehmenden Hinweise mehr für einen Fremdschutz durch die Impfstoffe gibt, macht jede Impfpflicht überflüssig.

Ein ganz besonderes Gewicht liegt auch auf der Darstellung der medizinhistorischen Entwicklung, die zu der deutlichen Vorgabe unserer Verfassung in Artikel 1 Absatz 1 geführt hat, dass die Menschenwürde jeden Zwang in der Medizin gegen den Willen des Patienten ausdrücklich verbietet.

Hinter der Verfassungsbeschwerde stehen, neben den Antragstellerinnen und Antragstellern, weit über 1.000 Unterstützerinnen und Unterstützer aus allen betroffenen Branchen, darunter auch zahlreiche Rettungskräfte, um deutlich zu machen, dass durch den Fortfall zahlreicher Beschäftigter erhebliche Versorgungsprobleme im Bereich der Notfallrettung und ganz allgemein in der Gesundheitsversorgung entstehen. Das steht in einem starken Widerspruch zum Zweck sämtlicher Corona-Maßnahmen mit ihren erheblichen Beschränkungen, gerade die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens zu erhalten.

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