Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kanada: Gesundheitsbehörde konnte Existenz von Virus nicht nachweisen! Angeklagter freigesprochen!

Bürger aus Kanada, der im Dezember zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil er die COVID-Maßnahmen nicht eingehalten hatte, verlangte zu seiner Verteidigung den Gesundheitsberater der Provinz Alberta, „ihm ein Foto des isolierten SARS-Cov2-Virus zu zeigen“.

Die Antwort der Gesundheitsbehörde war, dass ihnen diese Informationen nicht vorliegen, daher basiert ihr Bußgeld nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und ist unrechtmäßig.

Bei der nächsten mündlichen Anhörung des Prozesses erschienen zwei Staatsanwälte und statt des Gesundheitsberaters der Provinz Alberta war die Klägerin Königin Elisabeth von England, was ein Zeichen ist, das dieser Prozess doch sehr wichtig zu sein schien.

Sie versuchten, die Vorladung des Gesundheitsberaters wegen eines Formfehlers für ungültig zu erklären, aber der Mann ließ sich nicht einschüchtern und argumentierte, dass die Covid-Maßnahmen auf der Existenz des SARS-Cov2-Virus beruhen und der Gesundheitsberater nicht in der Lage war, dessen Existenz zu beweisen, indem er schriftlich zu Protokoll gab, dass der Gesundheitsberater die Existenz des Covid-Virus nicht beweisen konnte.

Stew Peters der Moderator meinte dann, das dies das Ende von Covid einleiten könnte.

Diese Entscheidung könnte nicht nur den Weg ebenen für ähnliche Klagen in anderen Ländern es könnte auch eine enorme Wellte geben für Anklagen gegen Staaten und deren Machthaber. Covid-Maßnahmen sind illegal, weil sie nicht wissenschaftlich durch die Existenz von SARS Cov2 gerechtfertigt sind.

Hier gibt es noch weiter Informationen in Englisch.

Der Beitrag Kanada: Gesundheitsbehörde konnte Existenz von Virus nicht nachweisen! Angeklagter freigesprochen! erschien zuerst auf uncut-news.ch.

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