Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kanton Waadt: Anwalt appelliert im Namen eines Hundes

Lokum, ein Pomeranian, wurde mit falschen Papieren aus der Türkei eingeführt, was sein Besitzer nicht wusste.

Das Waadtländer Veterinäramt hatte beschlossen, den Pomeranian einzuschläfern, da es den Verdacht hatte, dass er an Tollwut erkrankt war. Der Anwalt seines Besitzers, Romain Jordan, hatte im Namen seines Mandanten, aber auch des Hundes selbst, Einspruch gegen das Urteil eingelegt.

„Wenn ich mich nicht irre, ist dies der erste Fall in der Schweizer Justizgeschichte“, sagte Jordan. Das Interesse besteht darin, „den Hund als unmittelbaren Träger von Rechten als nicht-menschliche Person zu etablieren, ohne dass es auf den materiellen Besitz einer Sache durch seinen Besitzer ankommt“. Er argumentiert, dass Lokum als empfindungsfähiges Wesen gilt, und zitiert dazu ausländische Rechtsprechung: In Argentinien wurde 2014 und in Kolumbien 2017 ein Orang-Utan und ein Bär als nichtmenschliche Personen anerkannt.

Der angefochtene Waadtländer Entscheid sah vor, dass Lokum bis zum 23. August in die Türkei (aus der er mit gefälschten Papieren eingeführt worden war) zurückgeschickt wird, falls der Tollwutverdacht bestehen bleibt. Andernfalls sollte er am 24. eingeschläfert werden. Am 25. wurde er eingeschläfert, allerdings aus einem anderen Grund: Er befand sich in einem kritischen Zustand, nachdem er sich vermutlich mit dem Parvovirus angesteckt hatte. Dieser Zeitplan „überrascht“ Herrn Jordan, der die rasche Verschlechterung des Gesundheitszustands des Hundes für „unerklärlich“ hält. Der Kantonstierarzt Giovanni Peduto, dem die Ergebnisse der Autopsie noch nicht vorliegen, weist darauf hin, dass die illegal eingeführten Tiere im Allgemeinen schlechten Zucht- und Transportbedingungen ausgesetzt waren, die sie geschwächt und dem Tod ausgesetzt haben. „Dieses Tierschutzproblem zeigt, wie wichtig es ist, illegale Einfuhren zu bekämpfen“.

Der Anwalt, ein Verfechter des Tierschutzes, will nun beantragen, dass seine Berufung trotzdem bearbeitet wird: Er möchte eine Entscheidung in der Sache.

Fachleute sind hingegen skeptisch gegenüber den Erfolgsaussichten des Antrags. François Bellanger, Professor an der Universität Genf, stellt fest, dass ein Tier „keine Person ist“. Es handelt sich um eine bewegliche Sache im Sinne des Zivilrechts, auch wenn diese Qualifikation seit einigen Jahren umstritten ist. Sie ist daher nicht rechtsmittelfähig. Thierry Tanquerel, Honorarprofessor an der UNIGE, stimmt dem zu: „Ich sehe es als eine Kommunikationsmaßnahme, um die Rechtsprechung in Gang zu bringen.

Quelle: 20min.ch


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