Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbstĂ€ndig und als Spezialist fĂŒr vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tĂ€tig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht fĂŒr Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr ĂŒber nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. HĂ€tte ich es frĂŒher gebaut, wĂ€re das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wĂ€re ich an einen Ort gebunden gewesen und hĂ€tte mich einschrĂ€nken mĂŒssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem NĂŒtzlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Karl allein am Ball: Kanzlergattin besucht lieber Tansania, verteilt Gelder aus Nutzerklagen

Stolz prĂ€sentiert die ÖVP-nahe Zeitung “Exxpress” Exklusivfotos von Frau Nehammers Afrika Besuch. Anstelle Österreich zu ehren und bei einer der wichtigsten Kulturveranstaltungen anwesend zu sein, verteilt Katharina Nehammer Medienberichten zufolge lieber 20.000 Euro in Tansania. Das Geld soll aus umstrittenen Klagen stammen, die sie ihren Anwalt Michael Rami gegen Facebook-Nutzer fĂŒhren ließ.

Ein Kommentar von Willi Huber

In frĂŒheren Zeiten, als Politiker noch Respektspersonen waren, hĂ€tte nur ein Detail dieser Geschichte fĂŒr einen RĂŒcktritt gereicht. Heute hĂ€lt man es fĂŒr normal. Eine kurze Zeitleiste der Ereignisse:

Im August 2021 wird bekannt, dass Katharina Nehammer ĂŒber Rechtsanwalt und Verfassungsrichter Michael Rami gegen “Hass Postings” auf Facebook klagen lĂ€sst. Damals war die Behauptung, dass pro Fall 4.400 Euro eingetrieben werden sollen – nicht weniger als 1.000 Mal.

Serienklagen bzw. Massenabmahnungen sind in Österreich eigentlich nicht vorgesehen. Der Rechtsanwalt, der dies wegen “Google Schriften” gegen tausende Homepagebetreiber versuchte, hat nun massive Probleme mit der Anwaltskammer und muss sich Medienberichten zufolge auch strafrechtlich verantworten.

Dass der Vergleich des anwaltlichen Vorgehens nicht von irgendwoher geholt ist, zeigt der Umstand, dass Rami einen ZweieinhalbjĂ€hrigen im Raum Eisenstadt zur Zahlung der hohen “EntschĂ€digung” fĂŒr ein Facebook-Posting aufforderte – Kritiker bezeichnen die Vorgangsweise als Nötigung. Dies zeigt, wie wenig Sorgfalt man bei der DurchfĂŒhrung der Massenabmahnung walten ließ. Der Grund fĂŒr das Durchgreifen der Kanzlergattin: Man hatte behauptet, sie wĂŒrde bei Hygiene Austria arbeiten, der ÖVP nahen Firma, die wĂ€hrend der Pandemie im Geruch stand, Tonnenweise chinesische Mund-Nasenmasken als “made in Austria” vermarktet zu haben.

ZunĂ€chst kam man mit dem Klagebegehren nicht ĂŒberall durch. Das Landesgericht Wien wies eines dieser Begehren damals ab. Wie viele Menschen bezahlt haben, ist unbekannt. Insgesamt ging es um ĂŒber 4 Millionen Euro, davon nach Rechnung von OE24 fast eine Million fĂŒr den Anwalt – ein nettes Körberlgeld. Das Oberlandesgericht entschied dann in Folge, dass das Facebook-Posting ehrenbeleidigend wĂ€re, womit hohe Kosten fĂŒr die Beklagten verbunden sind. Ob alle Gerichte in allen BundeslĂ€ndern dem zustimmten, ist unbekannt.

Oben genannte ÖVP nahe Zeitung Exxpress berichtete in Folge von einem Erfolg vor dem OGH, wohl das Oberlandesgericht mit diesem verwechselnd. Damals wurde lobhudelnd berichtet, dass die Kanzlergattin nach Abzug der Anwaltskosten die Einnahmen spenden wolle. Und es wĂ€re ja immerhin um “Hass im Netz” gegangen. Angeblich wolle Nehammer “Familien und Tiere in Not” unterstĂŒtzen. Das ist interessant, denn Familien hat man das Geld zuvor abgepresst.

Was stand eigentlich in dem Posting, das ĂŒber 4 Millionen Euro “Schadenersatz” wert sein soll?

Nehammers Gattin arbeitet im Hygiene Austria FFP2 Unternehmen vom Gatten der SekretĂ€rin des Kurz. Uiii da wird Kohle geschefflt und das brave Volk glaubt es war fĂŒr d’ GESUNDHEIT

Abschrift des Postings, das inhaltlich unwahr ist und somit von Katharina Rami tausendfach zur Anzeige gebracht wurde.

Auch wenn die Aussage in diesem Posting unrichtig war, wĂ€re es nicht nur juristisch interessant, glaubwĂŒrdig darzustellen, wie dadurch der Kanzlergattin ein Schaden von 4 Millionen Euro entstanden sein soll. Vielmehr stellt sich die Frage, ob es statthaft ist, als Ehefrau des Kanzlers solche Summen mittels einer Serienabmahnung zu lukrieren.

Anwalt Michael Rami ist seit 2018 Mitglied im Verfassungsgerichtshof, der unter anderem ĂŒber die RechtmĂ€ĂŸigkeit der Corona-Maßnahmen entschieden hat. Laut Transparenzdatenbank erhielt seine Kanzlei wĂ€hrend der Corona-Zeit 302.000 Euro staatlicher Corona-Hilfen ausbezahlt. Nur 20 Rechtsanwaltskanzleien in ganz Österreich erhielten ĂŒber 100.000 Euro solcher Hilfen – jene von Rami steht auf Platz Drei. Als Verfassungsrichter entscheidet Rami auch darĂŒber, ob genau solche Fördermaßnahmen rechtmĂ€ĂŸig waren – als befangen meldete er sich bislang nicht.

Nun muss Karl Nehammer alleine auf den Opernball. Denn seine Frau macht ausgerechnet jetzt das Versprechen wahr, die Einnahmen aus den Strafverfahren zu spenden. 20.000 Euro gingen an ein Wasserleitungs-Projekt an Tansania. Die Frage ist, ob die Reise mit Begleitung und (Cobra?)-Personenschutz nicht vielleicht eine Spur mehr als 20.000 Euro kosten und wer die Kosten dafĂŒr ĂŒbernimmt.

Anwalt Rami geriet jĂŒngst massiv in die öffentliche Kritik, weil er im Kinderporno-Skandal einen bekannten Schauspieler vertritt. Dabei bezeichnete er den Besitz tausender Kinderporno-Dateien als “rein digitales Delikt”. Dass ein Verfasungsrichter eine derartige Verharmlosung Ă€ußert, empörte wirklich viele Menschen und Institutionen, die gegen Kindermissbrauch kĂ€mpfen.

In Summe stehen wir vor einem Sittenbild, das fĂŒr die Wahldemokratie Österreich, die Österreichische Volkspartei ÖVP aber auch die mitregierenden und in vielen Bereichen tonangebenden GrĂŒnen steht. Es steht fĂŒr den “Genierer” der Kanzlerfamilie und das SelbstverstĂ€ndnis von Politik und Systemmedien. Es steht auch fĂŒr die Achtung, welche die Kanzlerfamilie dem Land entgegenbringt, wenn man nicht einmal die wichtigsten Kulturveranstaltungen der Nation besucht. Das Verhalten reiht sich ĂŒbrigens Nahtlos in die Saison 2021/2022 ein, wo Nehammer dem Neujahrskonzert fernblieb. Ob man nun eigenen Zwecken oder jenen fremder Herren dient, ist dabei einerlei.

Über all diese Dinge könnte Karl Nehammer, alleine am Ball, nachdenken. Es darf bezweifelt werden, dass er das macht. Vielleicht denkt er momentan ja auch mehr an den handverlesenen Personenschutz seiner Gattin.

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