Horst D. Deckert

Kein Ruhegehalt für Beamten wegen Kandidatur bei Landtagswahl

Von MANFRED ROUHS | Erkrankt ein Beamter dauerhaft, dann wird er vom Dienst freigestellt und bezieht ein Ruhegehalt. Den Anspruch auf dieses Ruhegehalt büßt er ein, falls er sich für eine als extremistisch eingestufte Partei als Kandidat z.B. bei einer Landtagswahl aufstellen lässt, auch, wenn er nicht in den Landtag gewählt wird. So hat es […]

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