Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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“Keine Abschiebung möglich”: Afghanischer Kinderschänder kommt frei

Nach der Bluttat von Brokstedt, die von einem “staatenlosen Palästinenser” verübt wurde und offenkundig von den Behörden hätte verhindert werden können, könnte nun erneut ein migrantischer Gewalttäter auf die Bevölkerung losgelassen werden: Ein afghanischer Kinderschänder wird in der nächsten Woche nach Verbüßung seiner Haftstrafe in Deutschland freikommen – abgeschoben wird weder in die Palästinensergebiete noch nach Afghanistan.

Im März 2018 hatte der damals 26-jährige Afghane vor dem Schöffengericht in Landau in der Pfalz den sexuellen Missbrauch von zwei Nachbarskindern (6, 8) gestanden. Der Flüchtling, der 2015 nach Deutschland gekommen ist, wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Mutter der missbrauchten Kinder empfand das Urteil als zu mild, denn Steuersünder würden schwerer bestraft, erklärte sie damals.

Im Februar 2021, als Abschiebungen nach Afghanistan noch möglich waren, wurde der Verurteilte nach knapp drei Jahren Haft nach Kabul abgeschoben, außerdem wurde eine mehrjährige Einreisesperre ausgesprochen. Trotzdem reiste er über den Iran, die Türkei, Griechenland, Italien, Albanien, Kroatien, Slowenien, Österreich und die Schweiz erneut nach Deutschland ein. Nachdem der Afghane bei einer Polizeikontrolle entdeckt worden war, kam er zur Verbüßung seiner Reststrafe zurück ins Gefängnis.

In wenigen Tagen – am 13. Februar – kommt der Kinderschänder „nach vollständiger Verbüßung der Strafe“ auf freien Fuß, wie die Staatsanwaltschaft Landau gegenüber FOCUS online bestätigte. Eine erneute Abschiebung des Straftäters ist nicht vorgesehen. Seit dem 11. August 2021 sind Abschiebungen nach Afghanistan aufgrund der ungewissen Sicherheitslage nach Machtübernahme der Taliban ausgesetzt. Die Begründung des damaligen Innenministers Horst Seehofer (CSU): „Ein Rechtsstaat trägt auch Verantwortung dafür, dass Abschiebungen nicht zur Gefahr für die Beteiligten werden.“ Allerdings würden Straftäter und Gefährder wieder dorthin abgeschoben, sobald die Sicherheitslage es zulasse.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) lehnt Abschiebungen von verurteilten Straftätern jedoch noch immer ab. Daher wird der Mann in der nächsten Woche auf die einheimische Bevölkerung, für die Faeser sich offenbar in keiner Weise interessiert, losgelassen – mit einem Freibrief für erneute Straftaten. Lediglich eine Führungsaufsicht wurde von der Behörde bei der zuständigen Strafvollstreckungskammer beantragt. Sollte der Antrag genehmigt werden, könnte dies Auflagen wie Meldepflichten zu bestimmten Zeiten beim Bewährungshelfer oder der Polizei wie auch die Pflicht zum Beginn einer Therapie bedeuten. Ob derartige Maßnahmen unsere Kinder vor erneuten Übergriffen schützen können, ist mehr als unwahrscheinlich.

Selbst straffällig gewordene Zuwanderer, die meistens ohnehin nur mit vergleichsweise milden Strafen rechnen müssen, genießen in Deutschland eben weiterhin ihr Gastrecht – natürlich auf Kosten und zu Lasten der einheimischen Bevölkerung. Von der linken Innenministerin, die ständig nur von einer “Gefahr von rechts” faselt und die unkontrollierte Masseneinwanderung mit der Herabsetzung der Anforderungen für eine Einbürgerung in Deutschland noch forciert, ist wohl keine Änderung der Zustände zu erwarten…

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