Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Keine Ahnung von Völkerrecht – Zur Ukraine

Auch in der kritischen Szene und Friedensbewegung haben viele keine Ahnung, was Völkerrecht eigentlich ist (Es ist eben kein Recht des Volkes oder der Völker. Es hat auch nichts mit Demokratie oder Sympathie für Regierungschefs zu tun.) und orientieren sich zudem an den „Einschätzungen“ der westlichen Propaganda. Hinzu kommt, dass entsprechende wissenschaftliche Institute gemäß dem Merksatz „Der Fisch stinkt vom Kopf“ mittlerweile von Personen geleitet werden, die den Kern des Völkerrechts komplett umdrehen.

Deshalb nur ganz kurz:

  • Wer eine Regierung stürzt, mit ausländischer Unterstützung, hat völkerrechtlich exakt „null“ zu melden und es dauert Jahre, eher Jahrzehnte, bis dieser Umstand verblasst und eine Anerkennung der De-Facto-Situation völkerrechtlich gültig ist. „Kiew“ ist völkerrechtlich nicht „anerkannt“, auch wenn noch so viele Staaten Kiew anerkennen. Die westliche Propaganda versucht seit Jahren, das Völkerrecht komplett ins Gegenteil zu verkehren, in dem man behauptet, bei einem Angriff entstehe ja sogleich ein völkerrechtlich neuer Staat und damit sei alles in Butter. Das ist die komplette Umkehr (und Vernichtung) des Völkerrechts.
  • Bizarrerweise sind/waren, wenn überhaupt, die einzigen rechtsfähigen, völkerrechtlichen Vertreter der Ukraine (!) die Krim, Donezk und Lugansk als Vertreter/Nachfolger des in weiten Teilen der Ukraine gestürzten Souveräns (auch wenn diese Gebiete keine Lust haben/hatten, mit „Kiew“ in der Ukraine zu verbleiben).
  • Die Kiewer Seite samt ausländischer Söldner greift seit Jahren insbesondere Lugansk und Donezk (völkerrechtswidrig) an. Der völkerrechtlich illegale Staatsstreich fand dort an der Front bis heute weiter statt. Die Putschisten schafften es nicht, sich diese sich völkerrechtlich einwandfrei verhaltenden Gebiete einzuverleiben.
  • Russland hat vor einigen Tagen Verträge mit Lugansk und Donzek (die selbstverständlich völlig frei von der Vorstellungen der völkerrechtswidrigen Angreifer von Kiew, NATO und Co entscheiden können) geschlossen und gewarnt, Kiew solle seine Angriffe einstellen, weil es sonst zu Gegenschlägen bzw. dem Ausschalten der Angreifer kommt.
  • Kiew hat seine Angriffe nicht eingestellt, sondern intensiviert und offenbar auch an einem Frontabschnitt so etwas wie eine Offensive gestartet. Dies alles ist völkerrechtswidrig.
  • Russland hat wie angekündigt die nun per Vertrag geschützten Gebiete/Republiken/“Rest-Ukraine“ auf deren Bitte verteidigt bzw. geht wie angekündigt zum Gegenschlag/Ausschalten des Angreifers über. Selbstverständlich dürfen sich Gebiete/Staaten gegen einen völkerrechtswidrigen Angriff wehren. In diesem Fall kommt hinzu, dass der Angreifer auch noch aus völkerrechtlich nicht rechtfähigen Subjekten besteht.
  • Die russischen Aktionen entsprechen formal in jeder Hinsicht dem Völkerrecht.

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