Alles glattgegangen, keine Ermittlungen: Scholz (r.) und Tschentscher (Foto:Imago)
Welche Überraschung: Die Hamburger Staatsanwaltschaft – eine (politisch) weisungsgebundene Behörde – teilte mit, dass sie kein Ermittlungsverfahren gegen Scholz und Tschentscher aufgrund der skandalösen Machenschaften um die Warburg-Bank („Cum-Ex-Affäre”) einleiten wird. Damit ist die ohnehin nur vage Hoffnung vorerst zerstoben, dass es doch noch zu einer strafrechtlichen Aufarbeitung der dubiosen Rolle von Bundeskanzler Olaf Scholz und Hamburgs Erstem Bürgermeister Peter Tschentscher kommt. Es wurden etliche Strafanzeigen gegen beide SPD-Politiker erstattet, doch keine war so fundiert wie die auf 38 Seiten umfassend begründete des Strafrechtlers Gerhard
Strate (siehe hier), einer ausgewiesenen juristischen Kapazität von bundesweitem Renommee, der beide Politiker wegen falscher uneidlicher Aussage bzw. wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zur Rechenschaft gezogen sehen wollte.
Diese Woche teilte die zuständige Staatsanwältin mit, dass keine Ermittlungen aufgenommen würden, und begründete dies allen Ernstes damit, dass Scholz derart mit wichtigen Dingen beschäftigt gewesen sei, dass seine Erinnerungslücken verständlich und ihm nicht vorzuwerfen seien. Zudem seien die entsprechenden Steuerbescheide, mit denen Strate seine Strafanzeige vom 15. Februar maßgeblich begründet hatte, bereits 2011 und 2012 ergangen, weshalb die Taten „beendet und damit nicht mehr beihilfefähig“ gewesen seien. Der Rechtsanwalt weist die rechtliche Argumentation der Staatsanwaltschaft verständlicherweise scharf zurück und kommentiert den Vorgang folgendermaßen: „So kann sich jeder Bürger selbst ein Bild davon machen, mit welchem Wohlwollen die Staatsanwaltschaft die fehlenden Erinnerungsleistungen des ehemaligen Bürgermeisters Olaf Scholz beurteilt. Sie hat dafür den Segen der Stadtregierung, aber nicht den der denkenden und immer noch urteilskräftigen Bürger. Für diese sind die Falschaussagen des Olaf Scholz vor dem Untersuchungsausschuss eine Zumutung. Gleiches gilt für die ihn mit diesem Bescheid salvierende Staatsanwaltschaft Hamburg.“
Verschieben von Akten
Hintergrund ist der sogenannte Cum-ex-Skandal. Dabei schoben die Beteiligten Aktien mit einem Anspruch auf die Dividende („cum”) und ohne Anspruch („ex”) unter Ausnutzung einer entsprechenden Gesetzeslücke zwischen sich hin- und her, um mehrere Steuererstattungen durch Finanzämter zu kassieren. Dies funktionierte, indem man die Bankbescheinigung über die Auszahlung einer Dividende, auf die Kapitalertragssteuer anfällt, benutzte, um andernorts eingefahrene Verluste mit den steuerlichen Abzügen zu verrechnen. Durch das ständige Verschieben von Aktien zwischen Anspruchsberechtigten und Nicht-Anspruchsberechtigten rund um den Stichtag der Dividendenzahlung sollte bei den Finanzbehörden Verwirrung darüber gestiftet werden, wer zum betreffenden Datum Aktionär der jeweiligen Unternehmen ist. Dadurch wurden massenhaft unberechtigte Steuererstattungsbescheide ausgestellt.
Die entsprechende Gesetzeslücke wurde erst 2012 geschlossen, doch bis dahin war bereits ein geschätzter Schaden von 10 Milliarden Euro entstanden. Die damalige Hamburger Finanzverwaltung unter Peter Tschentscher hatte 2016 zunächst auf Steuerrückforderungen von der in solche Machenschaften verwickelten Privatbank M.M.Warburg in Höhe von 47 Millionen Euro verzichtet. Weitere 43 Millionen wurden erst 2017 – auf ausdrückliche Anweisung des Bundesfinanzministeriums – nachgefordert.
Mehr als nur ein Anfangsverdacht
Die Bank hatte der Hamburger SPD zuvor 50.000 Euro gespendet. Scholz war damals Erster Bügermeister gewesen. Der heutige Bundeskanzler hatte sich, aufgrund bedenklicher „Erinnerungslücken”, außerstande gesehen, zur Aufklärung beizutragen. Seitdem trägt er den verdienten Beinamen „Senilus Scholz“. Die Vorwürfe gegen beide Politiker wiegen schwer – und begründen mehr als nur einen Anfangsverdacht.
Die Entscheidung der Hamburger Staatsanwaltschaft, Strates Strafanzeige keine Folge zu geben, zeigt einmal mehr, wie weit es mit der vielgepriesenen Unabhängigkeit der deutschen Justiz und dem hehren Desiderat einer „Gleichheit vor dem Gesetz“ her ist (das ja bereits durch das unsägliche Gebaren des Harbarth’schen Bundesverfassungsgerichts seine Entzauberung erfahren hat). Auf europäischer Ebene echauffiert man sich in Deutschland gerne über tatsächliche oder angebliche Justizeingriffe der Regierungen in Polen oder Ungarn. Tatsächlich finden sich jedoch auch und gerade im deutschen Parteienstaat immer wieder fragwürdige Verflechtungen zwischen Politik und Justiz.
Das Ergebnis ist Jacke wie Hose: Die Mächtigen bleiben verschont und können sich auf „ihre“ Justiz verlassen.
The post Keine Ermittlungen gegen Scholz und Tschentscher: Auf diese Justiz ist Verlass first appeared on Ansage.

