Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Keine Impfpflicht für Gesundheitsberufe – Jobvermittlung für ungeimpfte Helden

Zuerst gefeiert, dann geächtet: Ungeimpfte Pflegekräfte wurden zu Beginn der Corona-Krise als Helden bejubelt. Als die Impfkampagne startete, wendete sich allerdings das Blatt und die vormaligen Helden wurden quasi zu Aussätzigen erklärt. Die deutsche Jobvermittlungs-Plattform Helden-Transfer hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, für Beschäftigte in medizinischen und Pflegeberufen, die auf die Teilnahme am gentechnischen Experiment verzichten, geeignete neue Arbeitgeber zu finden. Alles anonym und kostenlos. Außerdem hat man eine Gesetzeslücke entdeckt: Demnach gibt es in Deutschland keine Impfpflicht für Gesundheitsberufe, sondern nur die Pflicht einen Nachweis über den Stich oder die Ausnahme davon aus medizinischen Gründen vorzulegen.

Auf der Webseite des Jobportals prangt groß die Frage: „Gestern noch Held und heute als Ungeimpfter nicht mehr erwünscht?“ Vor diesem Problem stehen offenbar viele Beschäftigte in den Pflegeberufen. „Heldentransfer“ will Abhilfe schaffen und schnell und unkompliziert alle passenden Arbeitgeber finden, die zum jeweiligen Profil passen.

In drei Schritten zum besseren Arbeitsplatz

In drei Schritten geht es zum neuen Arbeitsplatz, an dem auch Ungestochene geschätzt werden. Im ersten Schritt müssen die Qualifikationen anonym beschrieben und im nächsten die gewünschte Region ausgewählt werden, in der man arbeiten möchte. Helden-Transfer sucht dann geeignete Arbeitgeber. Hierzu fragt Helden-Transfer direkt bei den potenziellen Arbeitgebern in der Wunschregion an. Man kenne „alle Kliniken, Arztpraxen, Pflegeheime und Pflegedienste in Deutschland“ und könne mit diesen in Kontakt treten, wird auf der Webseite erklärt.

Im dritten und letzten Schritt erhält der oder die Arbeitssuchende eine Liste mit möglichen neuen Arbeitgebern zur Auswahl, kann aber immer noch anonym bleiben. Kommt ein Arbeitsvertrag zustande, gibt es dann sogar noch eine Prämie in Höhe eines Monatslohnes. Das Geld hierfür sei ein Teil der Vermittlungsprovision, wird erklärt.

Keine Impfpflicht für Gesundheitsberufe?

Am Portal wird darauf hingewiesen, dass es aus rechtlicher Sicht in Deutschland gar keine Impfpflicht für Gesundheitsberufe gebe. Der Bundestag habe lediglich eine „Vorlagepflicht eines Immunitätsnachweises oder eines Impfunfähigkeitsnachweises beim Arbeitgeber“ beschlossen. Rechtlich sei das ein großer Unterschied.

Befreiung von der Impfpflicht aus medizinischen Gründen

Der Staat verpflichte nicht zur Impfung selbst, „sondern nur zur Vorlage eines Impfnachweises oder eines Nachweises, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.“ Man bietet daher über www.Liberation-Express.de solche vorläufigen Impfunfähigkeitsbescheinigung an. Auf der Webseite wird dazu der Gesetzestext zitiert: „Satz 1 gilt nicht für Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.“

Minimale Geldstrafe bei Nichtvorlage eines Nachweises

Auch wenn sich ein Mitarbeiter gar nicht ausweist, sei der Arbeitgeber lediglich dazu angehalten, das Gesundheitsamt darüber zu informieren. Der Arbeitgeber werde bei „Nichtvorlage nicht verpflichtet, ihren säumigen Arbeitnehmer zu kündigen oder sie freizustellen.“ Wenn nichts gemeldet wird, passiere „fast gar nichts.“ Das Gesetz sehe für diesen Fall „nur ein minimales Bußgeld für die Einrichtung“ vor. Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, dürfen selbstverständlich auch weiterhin eingestellt und beschäftigt werden. Genau dabei hilft Helden-Tranfer.

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