Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Keine Mordanklage gegen vier tatbeteiligte Afghanen im Fall Leonie (13)

Gruppenvergewaltigung einer unter Drogen gesetzten 13-Jährigen, die am Ende der Tortur verstirbt. Für die österreichische Justiz kein Grund für eine Mordanklage gegen das Afghanen-Trio (16,18,22,23). Nur die sexuelle Nötigung der Schülerin aus Tulln wird verhandelt. Sofern man der Medienberichterstattung glauben darf, die von Standard bis Heute weitgehend einheitlich ist, wird auch keine fahrlässige Tötung oder unterlassene Hilfeleistung thematisiert.

Die 13-jährige feierte am 25. Juni Party mit drei afghanischen Männern, die als “Flüchtlinge” bezeichnet werden. Am nächsten Tag fand man sie tot – sie lehnte an einem Baum an einem Grünstreifen im Wiener Stadtgebiet.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nina Bussek, teilte der Öffentlichkeit mit, dass sich die drei Tatverdächtigen wegen des Verdachts der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs verantworten müssen. Kein Wort von Mord, fahrlässiger Tötung oder unterlassener Hilfeleistung. Kein Wort von Suchtmittelmissbrauch. Dem juristischen Laien drängt sich die Frage auf: warum?

Während der “Party” setzten die Afghanen die junge Schülerin unter Drogen, sie erhielt eine Überdosis Ecstasy, möglicherweise waren auch noch weitere Drogen im Spiel. Mindestens zwei der Anwesenden vergingen sich an ihrem wehrlosen Opfer. Als das Mädchen ohnmächtig wurde, versuchten sie ihm Milch und Joghurt einzuflößen. Umsonst, sie starb. Die Leiche wickelte man in einen Teppich und verbrachte sie an den oben erwähnten Fundort. Statt rechtzeitig die Rettung zu rufen nahm man ihren Tod billigend in Kauf und sie ab wie Müll.

Das Verfahren kann mit Spannung erwartet werden. Es ist zu erwarten, dass die Verteidigung vorbringt, dass es sich um arme, traumatisierte Flüchtlinge handelt, die inzwischen in Österreich gut integriert wären und deren Leben man nicht durch einen harten Richterspruch aus der Bahn werfen solle. Dass aufgrund ihres Wirkens die 13-jährige Österreicherin Leonie zu Tode kam, ist kaum mehr als eine Fußnote. Denn verhandelt wird “nur” die Vergewaltigung einer Unmündigen.

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