Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Keine Strafverfolgung: Anzeige gegen LH Mikl-Leitner durch Staatsanwaltschaft abgelehnt

Die Partei MFG hatte die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) wegen Impfpropaganda für die umstrittene Kinderimpfung wegen § 89 StGB (Gefährdung der körperlichen Sicherheit) angezeigt. Was zu erwarten war, ist nun eingetreten. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten wies die Anzeige noch am Tag des Einbringens ab.

Bei der Anzeige, deren Erfolg von Anfang an fraglich erschien, handelt es sich um ein starkes Zeichen der widerständigen Zivilgesellschaft, sich nicht alles “von der Obrigkeit” gefallen zu lassen, die offensichtlich willkürlich und ohne medizinische Evidenz handelt. Report24 berichtete: Wegen Kinder-Impfpropaganda: Strafanzeige gegen NÖ Landeshauptfrau Mikl-Leitner. Die am 29. November eingereichte Anzeige wurde bereits am 2. Dezember abgelehnt – weitere Rechtsmittel sind nicht zulässig. Der Wortlaut der Strafanzeige findet sich hier.

Am 29. Dezember teilte die MFG Österreich nun per Pressemitteilung mit:

Die Strafanzeige gegen die Landeshauptfrau von NÖ Johanna Mikl-Leitner wurde mit Bescheid abgelehnt!

Unsere Strafanzeige ( Wegen §89 StGB – Gefährdung der körperlichen Sicherheit) die wir gemeinsam mit Univ.Prof.Dr.Johann Missliwetz eingebracht haben, wurde am Tage des Einbringen von der Staatsanwaltschaft St.Pölten mit Bescheid abgelehnt.

Verständigung
vom Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

Betrifft: „lhre Sachverhaltsdarstellung vom 29. November 2022 (Zeichen 100/22):

Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens setzt gem. § 1 Abs 3 StPO das Vorliegen eines konkreten, strafrechtlich relevanten Anfangsverdachts voraus, welcher der Sachverhaltsschilderung nicht entnommen werden kann.

Gegen diese Verfügung steht ein Antrag auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens gema §
195 StPO nicht zu (§ 35c StAG).“

Staatsanwaltschaft St. Polten, Geschaftsabteilung 6 St. Polten, 02. Dezember 2022
Mag. Patrick Hinterleitner, Staatsanwalt
Elektronische Ausfertigung
gemarl, § 79 GOG

Die Partei MFG kommentiert diesen Vorgang mit folgenden Worten:

Vom nationalen Impfgremium wurde die Empfehlung ausgesprochen, Kinder im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren gegen SARS-COV-2 mittels mRNA-Injektionen zu impfen. Das größte Bundesland Österreichs, Niederösterreich, setzt nun die umstrittene Kinderimpfung um.

Wir haben es vorliegend mit der größten durch Arzneimittel verursachten Gefährdung und bereits eingetretenen Verletzung der menschlichen Gesundheit zu tun, welche es jemals gegeben hat!

Denken Sie daran, wenn Sie am 29.1.2023 die Landtagswahl in NÖ als Wähler mitentscheiden können!
MFG Menschen Freiheit Grundrechte – unser Land braucht eine Kurskorrektur!

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