Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kinderimpfung: Wenn zwei Eltern sich streiten, entscheidet die STIKO

Da sich ein geschiedenes Elternpaar nicht über die mRNA-Impfung ihres beinahe 16-jährigen, vorerkrankten Sohnes einigen konnte, landete der Fall vor Gericht. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass der Junge die Impfung bekommen soll. Wenn das Kind selbst impfwillig ist und eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommision (STIKO) vorliegt, wird im Streitfall geimpft. Seit der generellen Impfempfehlung der STIKO für Kinder ab zwölf gilt das nicht mehr nur für vorerkrankte Kinder – sondern für alle ab 12.

  • Gerichtsurteil: Sind Eltern bei Kinderimpfung unterschiedlicher Meinung, entscheidet der Elternteil, der der STIKO folgt
  • Beschwerde der Mutter eines fast 16-Jährigen mit Vorerkrankung hatte vor Gericht keinen Erfolg
  • Kinder werden zum Spielball zwischen Politik, Justiz und Wissenschaft

Wenn sich die Eltern eines Kindes darüber streiten, ob dieses mit einem mRNA-Impfstoff gegen Corona geimpft werden soll, darf der Elternteil, der die Impfung befürwortet, entscheiden. So lautet ein Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main aus dem März. Das gilt allerdings nur dann, wenn es eine Impfempfehlung der STIKO oder des Robert-Koch-Institutes gibt und auch das Kind selbst geimpft werden will.

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Beschwerde der Mutter nicht erfolgreich

Im vorliegenden Fall geht es um einen fast 16-Jährigen, für den es aufgrund seiner Vorerkrankung schon eine Impfempfehlung der STIKO gab. Er und sein Vater wollten die Impfung, die Mutter war dagegen. Sie bezeichnete die Corona-Impfung laut Presseinformation des Gerichtes als „Gentherapie“ – was auf die experimentellen mRNA-Spritzen ja auch zutrifft. „Auf Antrag des Vaters hat das Amtsgericht diesem im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig die alleinige Befugnis zur Entscheidung über die Impfung seines Sohnes übertragen. Die erste Impfung des Kindes ist mittlerweile erfolgt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Mutter vor dem OLG hatte keinen Erfolg“, steht in der Presseinformation.

Kinder als Spielball der Mächtigen

Da die STIKO seit kurzem – möglicherweise in Folge politischen Drucks – generell die Impfung von Kindern ab 12 Jahren empfiehlt (Wochenblick berichtete), könnte dieses Thema noch in vielen Familien aufkommen und zu Streitigkeiten vor Gericht führen. Die immer weiter vorangetriebene Spaltungs-Politik des Corona-Regimes zieht Gräben mitten durch die Familien.

Im AUFrecht-Video „Kinder- und Jugendimpfung: Bedrohung für Mensch, Familie und Gesellschaft“ auf dem neuen alternativen Nachrichtensender AUF1 erklärt WB-Chefredakteurin Elsa Mittmannsgruber, wie Kinder in der Corona-Krise zum Spielball zwischen Politik, Justiz und „Wissenschaft“ werden. Vor allem zum Thema Kinderimpfung und Haftung bei Impf-Schäden durch die nur notfallzugelassenen Impfungen werden Rechtsmeinungen der Anwältinnen Mag. Andrea Steindl und Dr. Renate Holzeisen erläutert. Diese sehen vor allem die impfenden Ärzte in der Haftung im Fall von Nebenwirkungen durch die Gen-Spritzen, wie Wochenblick hier und hier berichtete.

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