Horst D. Deckert

Klage gegen Tesla wegen Eingriff in Privatsphäre

Der sogenannte Wächtermodus von Tesla Fahrzeugen erregt seit Langem Bedenken in Bezug auf den Datenschutz.

 

Nun droht dem KFZ-Unternehmen von Elon Musk ein Prozess wegen möglicher Eingriffe in die Privatsphäre der Fahrer.

 Tesla-Angestellte verschickten private Aufnahmen

Ein Tesla-Besitzer aus dem US-Bundesstaat Kalifornien hat am 7. April in seinem Namen und im Namen anderer Tesla-Besitzer, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, das KFZ-Unternehmen von Elon Musk verklagt.

Henry Yeh beschuldigt darin den Konzern, die Privatsphäre seiner Kunden zu verletzen. Der Einwohner von San Francisco reagierte auf einen Bericht der Nachrichten-Agentur Reuters, wonach Tesla-Angestellte einander über mindestens drei Jahre hinweg private Aufnahmen der, in die E‑Autos integrierten Videokameras, hin- und hergeschickt haben sollen.

Als Besitzer eines Y‑Models schrieb Yeh in der Klagebegründung, dass Angestellte des Konzerns in der Lage gewesen seien, auf Fotos und Videos der Tesla-Kunden zuzugreifen. Diese seien dann für „geschmacklose und unerlaubte Unterhaltung“ und die „Demütigung der heimlich aufgenommenen Personen“ missbraucht worden.

Das Verhalten des Autobauers bezeichnete der Kläger als „besonders ungeheuerlich“ und „höchst beleidigend“ und bat daher das zuständige Gericht darum, Tesla dieses illegale Verhalten, darunter die Verletzung der Privatsphäre, zu untersagen.

Schadenersatz gefordert

Yeh forderte zudem von Tesla Schadensersatz. Der Anwalt Jack Fitzgerald, der die Interessen des Klägers vertritt, erklärte, dass sich sein Mandant über die Möglichkeit empört habe, dass die Kameras seines E‑Autos eingesetzt werden könnten, um gegen die Privatsphäre seiner Familie zu verstoßen. Der Anwalt hob in diesem Zusammenhang hervor, dass die Verfassung Kaliforniens dem Schutz von Privatdaten besonderen Wert beimesse.

Zuvor hatte Reuters eine Meldung veröffentlicht, wonach mehrere Tesla-Mitarbeiter im Zeitraum von 2019 bis 2022 private Fotos und Videos von Autobesitzern untereinander geteilt hätten. Es habe sich um teils pikante Inhalte gehandelt. In einem Video sei beispielsweise zu sehen gewesen, wie sich ein nackter Mann einem Tesla näherte. Ein Video mit einer Kollision mit einem Rad fahrenden Kind habe sich wie ein Lauffeuer verbreitet. Aus aufgenommenen Szenen hätten Mitarbeiter Memos erstellt und diese in internen Gruppenchats geteilt, um sich darüber zu amüsieren.

„Tief blicken“ im Zusammenhang mit „Aufzeichnungen“ durch Tesla-Fahrzeuge lässt wohl auch die Tatsache, dass es Fahrzeugen dieser Marke unter anderem verboten ist, in der näheren Umgebung des LKA Berlin zu parken.


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