Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kopftuch im Kindergarten: Nur ein weiterer Kniefall vor dem politischen Islam in Österreich

Die Entscheidung zwischen Bund und Ländern, das Kopftuchverbot in Kindergärten auslaufen zu lassen, ist ein fatales Symbol. Vor allem zeugt es von einer missverstandenen Toleranz und ist ein weiterer Kniefall vor dem politischen Islam.

Obwohl das von der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführte Kopftuchverbot an Volksschulen Ende 2020 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden war, bestand es für Kindergärten aufgrund der von Bund und Ländern 15a-Vereinbarung für Elementarpädagogik weiter fort. Bei den laufenden Verhandlungen für die neue 15a-Vereinbarung waren die ÖVP-dominierten Bundesländer Tirol und Salzburg, aus denen der Anstoß zur Streichung des Verbots kam. Für den stellvertretenden Landeshauptmann Oberösterreichs und stellvertretende Bundesparteiobmann der FPÖ, Manfred Haimbuchner, ist nunmehrige Rücknahme des Kopftuchverbotes in Kindergärten ein zivilisatorischer und integrationspolitischer Schritt in die Steinzeit. „Das Verbot des Tragens von islamischen Kopftüchern in Volksschulen war nie eine Einschränkung der Religionsfreiheit, sondern ein Schutz vor der Sexualisierung und islamischer Unterdrückung von unmündigen Kindern”, so Haimbuchner.

Fehlentwicklung rückgängig machen

Denn der Verfassungsgerichtshof hatte das Verbot an Volksschulen mit der Begründung gekippt, dass es dem Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates widersprechen würde, da es ausschließlich auf Muslime abziele. Für Haimbuchner ist der jetzige Schritt nicht nachvollziehbar, zumal selbst der EuGH ein Verbot von Kopftüchern am Arbeitsplatz zulässt. „Mündigen Erwachsenen etwas zu verbieten, zu dem Kinder nun von ihren Eltern gezwungen werden können, ist grotesk”, so der FPOÖ-Chef, der rechtliche und politische Schritte einleiten will, um diese Fehlentwicklung rückgängig zu machen. Zudem müsse den Eltern auch klar gemacht werden, dass “in unserem Land das Recht auf Religionsausübung niemals über dem Schutz von Kindern und Kinderrechten steht”, sieht Haimbuchner auch Vereine in der Pflicht, denn als Familienreferent sage er jedem hier Aufhältigen, der sein Kind verhüllen wolle, dass, wer hier lebe, sich an hiesigen Werten orientieren müsse und dazu gehöre der absolute Schutz von Kindern.

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