Die Entscheidung zwischen Bund und Ländern, das Kopftuchverbot in Kindergärten auslaufen zu lassen, ist ein fatales Symbol. Vor allem zeugt es von einer missverstandenen Toleranz und ist ein weiterer Kniefall vor dem politischen Islam.
Obwohl das von der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführte Kopftuchverbot an Volksschulen Ende 2020 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden war, bestand es für Kindergärten aufgrund der von Bund und Ländern 15a-Vereinbarung für Elementarpädagogik weiter fort. Bei den laufenden Verhandlungen für die neue 15a-Vereinbarung waren die ÖVP-dominierten Bundesländer Tirol und Salzburg, aus denen der Anstoß zur Streichung des Verbots kam. Für den stellvertretenden Landeshauptmann Oberösterreichs und stellvertretende Bundesparteiobmann der FPÖ, Manfred Haimbuchner, ist nunmehrige Rücknahme des Kopftuchverbotes in Kindergärten ein zivilisatorischer und integrationspolitischer Schritt in die Steinzeit. „Das Verbot des Tragens von islamischen Kopftüchern in Volksschulen war nie eine Einschränkung der Religionsfreiheit, sondern ein Schutz vor der Sexualisierung und islamischer Unterdrückung von unmündigen Kindern”, so Haimbuchner.
Fehlentwicklung rückgängig machen
Denn der Verfassungsgerichtshof hatte das Verbot an Volksschulen mit der Begründung gekippt, dass es dem Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates widersprechen würde, da es ausschließlich auf Muslime abziele. Für Haimbuchner ist der jetzige Schritt nicht nachvollziehbar, zumal selbst der EuGH ein Verbot von Kopftüchern am Arbeitsplatz zulässt. „Mündigen Erwachsenen etwas zu verbieten, zu dem Kinder nun von ihren Eltern gezwungen werden können, ist grotesk”, so der FPOÖ-Chef, der rechtliche und politische Schritte einleiten will, um diese Fehlentwicklung rückgängig zu machen. Zudem müsse den Eltern auch klar gemacht werden, dass “in unserem Land das Recht auf Religionsausübung niemals über dem Schutz von Kindern und Kinderrechten steht”, sieht Haimbuchner auch Vereine in der Pflicht, denn als Familienreferent sage er jedem hier Aufhältigen, der sein Kind verhüllen wolle, dass, wer hier lebe, sich an hiesigen Werten orientieren müsse und dazu gehöre der absolute Schutz von Kindern.