Horst D. Deckert

Kulinarische Straftat: Wer heute Eiernockerl isst, riskiert Haft

An 364 Tagen im Jahr sind Eiernockerl einfache Mehlnocken mit Eiern. Doch am 20. April wird ihr Verzehr in Österreich zu einem Straftatbestand. Schuld daran: Die unbelegte Behauptung, das Gericht sei Adolf Hitlers Lieblingsspeise gewesen. Wer dennoch zu den Nockerln greift, riskiert Hausdurchsuchungen, Suspendierung, Geld- und Haftstrafen.

Eiernockerl zählen zu den beliebtesten Hauptspeisen der Österreicher. Das Traditionsgericht ist einfach und schmackhaft. Aus Mehl, Eiern und Butter werden Spätzle, also Nockerl, geformt und nach dem Kochen mit verrührten Eiern übergossen. Meist wird dazu Salat serviert. Oft auch ein Gerichtsurteil.

Unbelegte Behauptung führt zu Strafverfolgung

Seit Jahren wird behauptet, Eiernockerl seien die Leibspeise Adolf Hitlers gewesen. Belege gibt es hierfür jedoch keine. Wer dazu recherchiert, stößt lediglich auf Vermutungen und Annahmen. Dennoch gilt der Verzehr in Österreich am 20. April dem Geburtstag Hitlers als Todsünde. Moralisch, politisch und auch juristisch.

Polizist wegen Essensfoto verurteilt und suspendiert

So wurde 2021 deshalb ein Polizist aus dem Burgenland verurteilt. Er hatte am 20. April ein Foto von Eiernockerl in den sozialen Netzwerken geteilt. Das Urteil: Zehn Monate Haft auf Bewährung, 6.300 Euro Strafe. Der Mann wurde zudem vom Polizeidienst suspendiert und verlor seine Mitgliedschaft in der FPÖ. Wegen eines Essensfotos! Ein geradezu existenzvernichtendes Urteil für einen untadeligen Polizisten.

Ausgelöst hatte den Prozess der Chefredakteur der linksliberalen Wochenzeitung „Falter“, Florian Klenk. Er hatte das Foto zum Anlass genommen, dem Polizisten „Sympathien für den Nationalsozialismus“ zu unterstellen.

Hausdurchsuchung bei 50-jährigem Familienvater

Dass es sich hierbei um keinen Einzelfall handelt, zeigt auch das Beispiel eines 50-jährigen Familienvaters. Nachdem dieser ebenfalls sein Mittagessen fotografiert hatte, klingelte bei ihm der Verfassungsschutz. Vier Beamte durchsuchten seine Wohnung, kontrollierten Rechner und Telefon. Obwohl er nicht wusste, was es mit den Eiernockerln, dem Datum und dem Verbotsgesetz auf sich habe, landete er vor Gericht. Wie zuvor schon mehrere Männer.

2023: Eiernockerl im Tagesmenü werden nicht geduldet

Auch 2023 bleiben Eiernockerl am 20. April ein Politikum. So wurde in einer niederösterreichischen Facebook-Gruppe für Menüpläne davor gewarnt, heute Menükarten mit Eiernockerln zu veröffentlichen. Sogar Konsequenzen werden angedroht. „Hier in dieser Gruppe bedeuten Eiernockerln am 20. April als Tagesmenü nach wie vor den Ausschluss aus dieser Gruppe und von diesem Wirtshaus wird hier kein Posting mehr geduldet.“

Anrufe bei Eiernockerl-Wirt: „Ist das ein Scherzanruf?“

Dennoch finden sich etwa in Wien auch heute mehrere Gasthäuser, die Eiernockerl anbieten. Kein Wunder, steht das Gericht doch täglich auf den Speisekarten österreichischer Wirtshäuser. Ganz ohne große Hintergedanken. Das betonen auch mehrere Wirte, die ob ihrer Essensauswahl heute von MeinBezirk.at kontaktiert wurden. Einer der Wirte fragt zu Recht: „Ist das ein Scherzanruf?“

Angesichts der absurden „Rechtsprechung“ in Österreich scheint die Frage angemessen, ob es sich hierbei nicht auch um eine Art Scherzjustiz handelt. Ein falsches Mittagessen reicht hier offenbar bereits für eine Strafverfolgung aus. 

Zum Autor: Raphael Mayrhofer ist seit vielen Jahren für zahlreiche Alternativmedien tätig. Als Redakteur und Medienfachmann begleitete er den „Wochenblick“ ab seiner Gründung. Seinen Fokus legt der studierte Publizist dabei auf die Themenbereiche Souveränität, Identität, Nachhaltigkeit und Solidarität. Seit 2022 kümmert sich Mayrhofer als leitender Redakteur um das Format „Gesund AUF1“.

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