Es kommt genau so, wie wir Antifaschisten es von Anfang an gesagt haben: Die Schule darf nur mit Impfung und Co betreten werden und gleichzeitig gilt die Schulpflicht. Eltern werden mit Gewalt gezwungen, ihre Kinder abzuliefern und auszuliefern. Kinder werden härter rangenommen als Erwachsene, werden gefoltert und die Herrschenden haben klar gemacht, dass sie sich daran nicht hindern lassen wollen.
Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat verkündet (CoronaVO Schule):
§ 12 Zutritts- und Teilnahmeverbot (1) Für die Einrichtungen nach § 1 Absatz 1 einschließlich der dort eingerichteten Notbetreuung besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Schülerinnen und Schüler, für Kinder, Lehrkräfte sowie sonstige Personen,
[..]
4. die entgegen §§ 1a, 9a und 13 keine medizinische Maske tragen oder
5. die weder einen Testnachweis noch einen Impf- oder Genesenen-Nachweis im Sinne des § 4 CoronaVO vorlegen.
[..]
(3) Schülerinnen und Schüler, für die ein Zutritts- und Teilnahmeverbot gemäß Absatz 1 Nummer 4 oder 5 besteht, sind nicht berechtigt, ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Fernunterricht zu erfüllen. Die Nichterfüllung der Schulpflicht in der Präsenz aufgrund der Zutritts- und Teilnahmeverbote nach Satz 1 gilt als Verletzung der Schulbesuchspflicht im Sinne von § 72 Absatz 3 und §§ 85 Absatz 1, 86 und 92 SchG.
Quelle : Kultusministerium – CoronaVO Schule (km-bw.de)
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