Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Landesmedienanstalt geht gegen KenFM vor

mabb – Wenn das Wahrheitsministerium Maulkörbe verteilt

Aber die Zensur geht weiter und soll auf sämtliche Internetauftritte unabhängiger Anbieter ausgedehnt werden. Auch hier kommen jetzt doch staatliche Behörden ins Spiel: die Landesmedienanstalten. So bekam KenFM im Februar 2021 Post von der mabb (Medienanstalt Berlin-Brandenburg). Die Anstalt ist laut Landesmediengesetz u.a. für die sogenannten unabhängigen alternativen Online-Medien zuständig. Während der deutsche Presserat sich um die etablierten Medien kümmert. Beiden Institutionen geht es nach Eigenaussage um die Einhaltung journalistischer Sorgfalt. Während der deutsche Presserat die Bild-Zeitung, ARD, ZDF und Co. in der Regel mit einer „Rüge“ davonkommen lässt, wenn diese sich nicht an den von ihnen offiziell anerkannten Pressekodex gehalten haben, droht die mabb jetzt KenFM gleich mit dem finalen „Plattmachen“ des reichweitenstärksten Presseportals, sollten wir unsere Berichterstattung nicht „anpassen“. Wir unterstellen der mabb hier eine politische Motivation. Um was geht es konkret?

Wir erhielten Mitte Februar 2021 die Aufforderung der mabb, Quellen zu vier Kommentaren einzureichen, die auf unserem Portal veröffentlicht wurden. Kommentare sind explizit gekennzeichnete Meinungsäußerungen und werden laut Grundgesetz durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Alle von der mabb angemahnten Beiträgen haben eines gemeinsam: Sie thematisieren Corona-Impfstoffe, Corona-Maßnahmen, Corona-Masken. Zufall?

Einer der abgemahnten Autoren heißt Dr. Wolfgang Wodarg, Lungenfacharzt und Internist, langjähriges Mitglied des deutschen Bundestages und ehemaliges Mitglied von Transparency International.

Die mabb forderte KenFM auf, zu allen beanstandeten Meinungsäußerungen Quellen zu liefern. Als wir reagierten, was wir laut Gesetz nicht hätten tun müssen und der mabb die geforderten Quellen zukommen ließen, wurden diese entweder ignoriert oder aber nicht als Quellen anerkannt. Das betrifft auch Herrn Wodarg. Herr Wodarg ist für die mabb keine Quelle. Damit erklärt sich die mabb zum „Wahrheitsministerium“. Die mabb möchte bestimmen, was wahr ist und was nicht, was zukünftig in unabhängigen Medien noch gesagt werden darf und was nicht.

Dass die mabb die Regierungsform Demokratie offensichtlich nicht verstanden hat, geht des Weiteren aus dem Umstand hervor, dass diese Zensurbehörde die Beweisumkehr gegen KenFM anwendet. Der für einen Rechtsstaat gültige Grundsatz „in dubio pro reo“ – „im Zweifel für den Angeklagten“, wird von den Damen und Herren der mabb willkürlich in sein Gegenteil verkehrt. Anstatt den an uns herangetragenen Vorwurf mit Beweisen zu untermauern, fordert die mabb, wir mögen unsere Unschuld beweisen.“

Bei meinem (privaten!) Blog findet ja das Gleiche statt und auch hier geht es um den Corona-Komplex: Baden-Württembergische Landesmedienanstalt will mir 3 Artikel verbieten.

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