Hier weist Florian Warweg darauf hin, dass die mit der Ukraine vereinbarte Endverbleibserklärung keinen Passus enthalte, der den Einsatz deutscher Waffen gegen Ziele innerhalb der völkerrechtlichen Grenzen der Russischen Föderation und die Weitergabe an rechtsextreme Kampfverbände wie das Asow-Regiment untersage. Das gehe aus einer lange verzögerten Antwort des Bundesverteidigungsministeriums an Andrej Hunko, Mitglied des Bundestages und europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, hervor. Angriffe auf militärische Ziele auf der Krim oder auf Waffen-Nachschub-Konvois auf russischem und belarussischem Gebiet seien nicht ausgeschlossen. Ohne Not „spiele“ die Bundesregierung „mit der Gefahr einer weiteren militärischen und auch ´diplomatischen´ Eskalation mit der Russischen Föderation“. Abschließend wird gefragt, was sie im Gegensatz zu den USA daran gehindert habe, „zumindest den Einsatz der gelieferten schweren deutschen Waffensysteme wie Panzerhaubitze 2000 auf Ziele in Russland explizit zu untersagen“. Danke für die interessanten Leserbriefe, die Christian Reimann für Sie zusammengestellt hat.
1. Leserbrief
Sehr geehrte NDS Redaktion,
Eine Einstufung als: Nur für den Dienstgebrauch darf man einstufen als Vorsatz, um Tatbestände zu verbergen.
Dieser Tatbestand kann man wie folgt analysieren:
Die Bevölkerung darf diese Waffen über ihre Steuern bezahlen, sie darf die Folgen dieser Lieferungen tragen, aber sie darf nicht wissen was vor sich geht.
Sollten diese Waffen benutzt werden, um russisches Territorium anzugreifen, ergibt dies eine Umkehrung vom heutigen Zustand, also Ukraine begeht dann ein völkerrechtswidriges Verbrechen?
Der im Artikel zitierte Artikel 51 der UNO Charta wirft Fragen auf, die über den Ukraine Krieg hinausgehen: dürfen die Palästinenser selbstgefertigte Raketen einsetzen um militärische Ziele in Israel anzugreifen?
Mir fällt im Wortlaut der Vereinbarung folgendes auf: nirgendwo findet man das Wort Waffen oder Munition, es lautet nur auf Vereinbarungsgegenstände und Gegenstände.
Vertragspartner wird nicht definiert.
Ist eine Modifikation ein Upgrade?
Es fehlt auch eine Klausel die besagt dass sollten die Vereinbarungsgegenstände vereinbarungswidrig benutzt werden, diese sofort wieder nach Deutschland zurückgeführt werden müssen.
Das ganze Kriegsgeschehen macht deutlich dass die UN Charta komplett überarbeitet werden muss: es ist die Kriegsteilnahme zu definieren.
So wie der Westen heutzutage Krieg auslegt bedeutet dies dass wenn ein Land ein anderes angreifen würde, nur mit Drohnen und Robotern dies keine kriegerische Handlung ist.
Wenn die NATO davon ausgeht das Waffenlieferungen, Munitionslieferungen, Ausbildung, logistische und Aufklärungsinformation keine Kriegsteilnahme bedeuten, ja dann könnte China Russland problemlos genauso helfen?
Mit freundlichem Gruss
Patrick Janssens
2. Leserbrief
Sehr geehrter Florian Warweg
Ihren Artikel/Podcast zum Thema Endverbleibserklärung habe ich mit großer Bestürzung gelesen.
Die Abstimmung des BM für Verteidigung mit unseren westlichen Verbündeten scheint ja doch nicht so eng zu sein, wie immer dargestellt. Es verwundert mich sehr zu erfahren, dass unsere westliche Vormacht USA andere Endverbleibsverträge für US-Waffenlieferungen benutzt, als seine “engen Verbündeten”. Schon im Sinne eines geordneten, gemeinsamen Risikomanagements sollten doch diesbezüglich keine Unterschiede bestehen!
Tritt bei einem eventuellen Vergeltungsangriff auf Deutschland als Kriegspartei womöglich Artikel 5 NATO-Statut nicht mehr “in Kraft”? (da es keine Verbotsklausel für ukrainische Angriffe mit deutschen Waffen auf die Russische Föderation gibt, hätte die Ukraine z.B. Belgorod mit der Panzerhaubitze 2000 beschossen…) Hat Deutschland dann womöglich wegen “dummer Formfehler” die Folgen selbst zu tragen? Oder ist es sowieso egal was in irgendwelchen Verträgen steht (wenn ich die Aussagen im Artikel richtig verstehe, wäre Deutschland durch die Ausbildung am gelieferten Gerät ja eigentlich eh schon Kriegspartei). Wenn es nicht so bitterer Ernst wäre, müsste man es als Farce verarbeiten.
Fazit: Der Bürger sowohl in Ost wie West zählt nur als “Menschenmaterial”. Nicht einmal mehr “Humankapital”.
Danke für die gute journalistische Arbeit der Nachdenkseiten
Monika Fath-Kelling
3. Leserbrief
Guten Tag.
davon abgesehen, dass Deutsche Waffen in einem Kriegsgebiet, außerhalb der Nato nichts verloren haben, muß und gehe ich leider davon aus, dass diese Mitläufer und Schreibtischtäter auf allen Ebenen, es nicht besser können. Das ist einfach schwer zu ertragen.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Stöbe
4. Leserbrief
Sehr geehrter Herr Warweg,
wo stünden wir, wo stünde Deutschland ohne ihre erhellenden Recherchen. Wo sonst könnte man so etwas erfahren? Vielen Dank dafür!
Da ich nicht annehme, dass der Verzicht auf die Einschränkung in der Endverbleibserklärung bewusst erfolgte (oder vielleicht doch – auf Forderung von Annalena Baerbock?), so bestätigt sich ein weiteres Mal die Aussage von Sarah Wagenknecht in ihrer Haushaltsrede im Deutschen Bundestag: “Wir haben die dümmste Bundesregierung aller Zeiten.”
Wie kann man nur einem korrupten Staat so blauäugig Waffen liefern, ohne zumindest die Einsatzbeschränkungen vorzugeben?
Was muss eigentlich noch alles passieren bis das die Ampel aus ihrem Tiefschlaf erwacht? Es ist besser umzukehren, als nach dem Motto “Augen zu und durch” sich immer mehr als Kriegsteilnehmer zu positionieren!
Ein ehemaliger Bundespräsident sagte einmal in einem anderen Zusammenhang “Es muss ein Ruck durch Deutschland gehen”.
Einen Ruck brauchen wir tatsächlich, damit dieser gefährliche Irrsinn aufhört!
—
Udo Hellmann
5. Leserbrief
Hallo Herr Warweg,
in manchen Ministerien und ganz besonders in den sog. Mainstremmedien scheint sich mehr und mehr das Verlangen breit zu machen, wenn auch mit 77 Jahren Verspätung, doch noch den Endsieg erringen zu können. Wenn das der F…
Mit freundlichen Grüßen
W.P.
6. Leserbrief
Hallo Herr Warweg,
prima Artikel.
Da man nicht davon ausgehen kann, dass der Beitrag auch von politischen Entscheidungsträgern gelesen wird, sollte man ihn auch ans Kanzleramt schicken, bevor BK Scholz wegen des zunehmenden Drucks einer Lieferung von Leopard Panzern an die Ukraine zustimmt.
Herzliche Grüße
J.H.
7. Leserbrief
Moin liebe NDS & Herr Warweg,
vielen Dank für die Bekanntmachung über die “Verwendung” deutscher Waffen in der Ukraine.
Derlei Anfragen inklusive Antworten wären aber gar nicht nötig, wenn die Bundesregierung ihre eigenen Gesetze einhielte und gar nicht erst Waffen lieferte.
Hierzu heißt es in §6 (3) 1.-3. des Kriegswaffenkontrollgesetzes unmißverständlich:
§ 6 Versagung der Genehmigung
(1) Auf die Erteilung einer Genehmigung besteht kein Anspruch.
[…]
(3) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn
- die Gefahr besteht, daß die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden,
- Grund zu der Annahme besteht, daß die Erteilung der Genehmigung völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzen oder deren Erfüllung gefährden würde,
- Grund zu der Annahme besteht, daß eine der in Absatz 2 Nr. 2 genannten Personen die für die beabsichtigte Handlung erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.
[…]
Jeder aktive Krieg ist eine Friedensstörung. Dies kann auch nicht mit der Hilfe Verbündeter wegargumentiert werden, da die Ukraine weder in der EU noch in der NATO ist. Mir ist außerdem kein Vertrag bekannt, der regelt, daß Deutschland im Kriegsfalle der Ukraine beistehen müßte. Dieser wäre, sofern nach 2014 geschlossen, ohnehin unwirksam (siehe unten).
Auch greift der Artikel 51 der UN-Charta aus meiner Sicht nicht in Bezug auf die Ukraine, sondern im Besonderen auf Rußland, da es sich gegen vorangegangenen und geplanten Aggressionen der Ukraine wehrt (unter anderem die Ankündigung Selenskyis, die Ukraine wieder nuklear zu bewaffnen, womit die Nuklearabfälle von Saporoschje für den Bau einer “schmutzigen Bombe” hätten dienen können, das nicht ohne Grund unter russischer Kontrolle steht). Das “Selbstverteidigungsrecht” wäre also zuerst auf Rußland anzuwenden.
Damit ist die Ukraine der Aggressor, zumal seit dem Putsch 2014 russischsprachige Bürger gezielt angegriffen wurden, und das 8 Jahre lang. Als Aggressor hat man kein Selbstverteidigungsrecht. Wenn man sich die Innenpolitik der Ukraine anschaut, dann ist es ein erklärtes Ziel, alles Russische aus der Ukraine entweder zu vertreiben oder zu vernichten. Zudem bestand ebenfalls die Gefahr, daß die Ukraine NATO- und auch EU-Mitglied wird; damit hätte Rußland de facto die USA vor der Haustür, welche Rußland schon seit Jahrzehnten zerschlagen sehen wollen. Wenn das kein Grund zur Selbstverteidigung ist!
Streng genommen sind die aktuellen ukrainischen Politiker illegitim, weil nach ukrainischem Gesetz immer noch Janukowitsch Präsident ist. Er wurde nicht mit einer Mehrheit vom Parlament abgesetzt, sondern militärisch weggeputscht, woran die USA mit 5 Milliarden US-Dollar explizit beteiligt sind (was an sich schon einen eklatanten Bruch des Völkerrechts darstellt, aber Rußland ist der Schuldige…gähn…). Sämtliche Politiker und Medien scheinen unreflektiert die ukrainische Junta als legitime Regierung anzusehen — das ist sie nicht.
Da der Artikel 51 sehr schwammig gehalten ist, kann man ihn vielfältig auslegen — so, wie man ihn gerade “braucht”. Auch Verteidigungsminister Buschmann verwendet ihn zur Legitimierung von Waffenlieferungen.
Interessant ist, daß die Krim immer noch als der Ukraine zugehörig deklariert wird, obwohl eine Sezession stattgefunden hat, die vom Völkerrecht gedeckt ist. Man spricht fälschlicherweise stets von einer “Annexion”. Weder wurde Gewalt angewendet, noch ist während des Referendums ein einziger Schuß gefallen. Auch die Gebiete des Donbass haben sich auf die gleiche Weise sezessiert (das ist der von Rußland genannte Grund zur Legitimierung des Einmarschs in die Ukraine).
Es mutet seltsam an, wenn die ukrainische Junta Minsk II boykottierte, daraufhin Teile seiner Gebiete an Rußland verliert und immer noch der Meinung sei, daß man die neuen russischen Gebiete mit Militärgewalt “zurückerobern” müsse, inklusive Krim. Das hätte man auf diplomatischem Wege viel eleganter lösen können, ohne eine Abspaltung zu riskieren.
Die Bundesregierung hat mit der Airbase Ramstein bereits seit Jahrzehnten “den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung” verlassen, indem man dem US-Militär erlaubt, mit ihr als Relaisstation Drohnenangriffe in anderen Ländern auszuführen, ohne daß Deutschland mit ihnen offiziell im Krieg wäre. Dabei spielt es fast schon eine nebensächliche Rolle, wenn ukrainische Soldaten in Deutschland ausgebildet werden.
Russia Today hat in einem Artikel vom 13. September 2022 um 18:46 Uhr einen Artikel herausgebracht, der die NDS zitiert. Er schließt mit dem Satz:
“Die Entscheidung darüber, ob die mögliche Bewertung als Kriegseintritt zu entsprechenden Konsequenzen führt oder nicht, fällt nicht in Berlin, sondern in Moskau.”
Damit ist, denke ich, alles gesagt. Das ist eine deutliche Warnung seitens Rußlands, sich die weiteren Schritte der Bundesregierung in Bezug auf die Ukraine sehr gut zu überlegen. Es wundert mich ohnehin, daß man dem “Treiben” so geduldig zusieht. Wäre Rußland die USA, so hätten wir schon seit gut 10 Jahren Krieg in ganz Europa. Da wäre schon lange kein Stein mehr auf dem anderen.
Wenn ich dann noch Scholz in Bezug auf das 90-minütige Telephonat mit Putin höre: “Der Bundeskanzler betonte, dass etwaige weitere russische Annexionsschritte (!sic!) nicht unbeantwortet blieben und keinesfalls anerkannt würden.” dann kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, daß Hochmut stets vor dem Fall kommt. Unfaßbar!
Zum Abschluß muß ich noch ein Zitat bringen, was alles beschreibt:
“Der Krieg ist ein besseres Geschäft als der Friede. Ich habe noch niemanden gekannt, der sich zur Stillung seiner Geldgier auf Erhaltung und Förderung des Friedens geworfen hätte. Die beutegierige Canaille hat von eh und je auf Krieg spekuliert.”
Carl von Ossietzky in der Weltbühne vom 8. Dezember 1931
1920er: Rezession; 1930er: Kriegsvorbereitungen/Kriegseintritt;
2020er: Rezession; 2030er: 3. Weltkrieg?
Viele Grüße,
Michael Schauberger
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