Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Linzer Top-Anwalt warnt: Aussetzen der Impfpflicht ist keine endgültige Abschaffung!

Der Unternehmer und Politblogger Gerald Markel hat Recht behalten: Die Impfpflicht in Österreich ist vorerst ausgesetzt. Das ist zwar eine gute Neuigkeit – bedeutet jedoch keinesfalls, dass der gesetzliche Impfzwang nun vom Tisch wäre. Der Linzer Rechtsanwalt Dr. Michael Schilchegger warnt auf seinem Telegram-Kanal, dass eine Reaktivierung der Impfpflicht nicht nur möglich, sondern durchaus wahrscheinlich ist.

Die Einschätzung des Juristen lesen Sie hier:

COVID-19-Impfpflicht: Die Aussetzung

Vielleicht erinnern Sie sich noch an meine Empfehlung vom 28.2.2022, noch keine förmlichen Schritte zu setzen, sondern den heutigen Tag abzuwarten. Jetzt haben wir es. Die Strafbarkeit einer Verletzung der Impfpflicht wird vorübergehend ausgesetzt werden. Das ist eine sehr gute Nachricht. Wir können nun den kommenden Wochen gelassener entgegensehen. 

Eine genaue Analyse dieser Aussetzung ist möglich, sobald der Verordnungstext im RIS kundgemacht wurde. Es ist leider eine Unsitte dieser Bundesregierung, zuerst einmal etwas Neues anzukündigen. Die relevanten Rechtstexte werden erst viel später, nur wenige Stunden vor dem Inkrafttreten kundgemacht. Das ärgert nicht nur Juristen. Denn leider stimmt das, was wirklich gilt, oft nicht mit den medialen Ankündigungen überein.

Bedenken Sie bitte: Eine Aussetzung gemäß § 19 COVID-19-IG ist keine Abschaffung. Die Impfpflicht kann binnen weniger Wochen durch Verordnung des BMSGPK reaktiviert werden. Erste Signale in diese Richtung gibt es bereits. Der gesetzliche Rahmen wird uns also noch weiter beschäftigen. Eine ersatzlose Abschaffung durch den Nationalrat ist nicht absehbar. Umso wichtiger wird die erfolgreiche Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof sein.

RA Dr. Michael Schilchegger

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