Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Lobbyismus: Ist der Bundestag ein Marionettentheater?

Lobbyismus (Symbolfoto:ESBProfessional/Shutterstock)

Der deutsche Volksvertreter ist ein honoriger Mensch, der dafür brennt, den Souverän und dessen Interessen nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten, damit der den Kopf frei hat, um die Steuern zu erwirtschaften, die dem Volksvertreter zur Verfügung stehen müssen, damit er seinen ganzen Segensreichtum optimal entfalten kann. So wahr ihm Gott helfe. Wenn der aus unbekannten Gründen nicht will, weil seine Wege unerforschlich sind, springt der Lobbyist für den lieben Gott sein. Wohl dem, der einen deutschen Bundestag hat.

Am 26. September ist Wahltag. Die Briefwahlstimmen werden allerweil schon eingesammelt. Ein 83-Millionen-Volk wird nach 16 Jahren einen neuen Bundeskanzler bekommen. Die drei besten Kandidaten für das eine Amt stehen zur Wahl: Laschet, Baerbock und Scholz. Da kann praktisch überhaupt nichts mehr schiefgehen beim Erhalt der Deutschen Demokratischen Bundesrepublik, ganz egal, wer das Rennen macht. Diese drei Kandidaten waren unter 83 Millionen die am besten geeigneten. Bessere ließen sich nicht finden. Jeder von ihnen wartet nun ungeduldig auf seine Chance, sich im Bundeskanzleramt zu profilieren als diejenige Person der Zeitgeschichte, welcher man dereinst überall im Lande Denkmäler errichten wird vor lauter Bewunderung und Dankbarkeit. So weit die Theorie.

Theorie & Praxis

Leider unterminiert die Praxis die schöne Theorie. Um diese Erkenntnis kam auch der Bundestag nicht herum und sah sich deshalb nach jahrelanger Diskussion veranlaßt, ein Lobbyregister einzuführen, das es seit etwa einem halben Jahr gibt. Seither müssen sich Lobbyisten registrieren lassen und gewisse Angaben machen. So sind sie beispielsweise verpflichtet, zu verraten, wer ihre Auftraggeber – und wie hoch ihre finanziellen Aufwendungen sind. Treffen in Ministerien oder mit Ministern bis hinunter zu den Unterabteilungsleitern werden in diesem Register erfasst. Außerdem wurde ein Verhaltenskodex definiert, der Verstöße sanktoniert, entweder durch den Entzug des Hausausweises oder durch Ordnungsstrafen von bis zu 50.000 Euro. Es geht um rund 5.000 Lobbyisten, von denen etwa 800 über Hausausweise verfügen, mit denen sie jederzeit in Regierungsgebäuden ein- und ausgehen können. Was bei der Einführung des Lobbyregisters allerdings mit das wichtigste gewesen wäre, wurde versäumt: Der „exekutive Fußabdruck“. Nicht erfaßt wird nämlich, wie Gesetzestexte von Lobbyisten verändert werden, was angesichts der Unsitte, ganze Gesetze von Lobbyisten formulieren – und über Gesetzesänderungen „im Hunderterpack“ abstimmen zu lassen, eine arge Nachlässigkeit darstellt.

Von der Registrierungspflicht ausgenommen sind zudem Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, politische Stiftungen sowie die Kirchen und Religionsgemeinschaften. Angesichts der Umtriebigkeit gewisser politischer Stiftungen und Religionsgemeinschaften ist die Behauptung wohl nicht zu weit hergeholt, daß das Lobbyregister insgesamt mehr nolens volens geschaffen wurde, denn aus grundsätzlicher Sorge um das demokratische System. Nach jahrelangem Gemecker über die Einflußnahmen von Lobbyisten auf politische Entscheidungen mußte der Öffentlichkeit eben etwas Vorzeigbares präsentiert werden zur allgemeinen Beruhigung.

Parlamentarische Nebentätigkeit: Aufsichtsrat

Daß sich Politiker häufig in Aufsichtsräten tummeln und dafür fürstlich entlohnt werden, ist kein Geheimnis. Geradezu rührend war die bereits im Jahr 2013 in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ veröffentlichte Sorge, daß Parlamentarier mit der Volksvertreterei zu beschäftigt sein könnten, um als Aufsichtsrat noch etwas zu taugen. Als ob das die größte Sorge gewesen zu sein hätte. Vielmehr ist es wohl so, daß der Mandatsträger, der im Aufsichtsrat eines großen Unternehmens sitzt, gar nicht dort sitzt, um ein recht gestrenger Aufsichtsrat zu sein, sondern deswegen, weil dadurch eine Form von Lobyyismus möglich wird, die sich jeder parlamentarischen Kontrolle entzieht. Wozu noch einen Hausausweis für den Lobbyisten, wenn der Volksvertreter als Aufsichtsrat auch einen für eine x-beliebige Konzernzentrale haben kann?

Als Heiko Maas noch Wirtschaftsminister im Saarland gewesen ist, saß er bereits in sechs Aufsichtsräten. Markus Söder war zu seiner Zeit als bayerischer Finanzminister Mitglied von vier Aufsichtsräten. Und dann gäbe es da noch die Treffen der internationalen „Großkopferten“ mitsamt der ganzen Geheimniskrämerei um das, was dort besprochen wurde. Volksvertreter reisen gern dorthin und fühlen sich durch Einladungen geradezu geschmeichelt. Besonders beliebt sind Einladungen des „World Economic Forums“ (WEF) von Prof. Klaus „Mr. Great Reset“ Schwab. Es gibt ein Foto, das mehr erzählt als tausend Worte. Entstanden ist es am 20. Januar 2020 in Davos und zeigt recht deutlich eine real existierende Hierarchie. Die deutsche EU-Kommissionspräsidentin v.d. Leyen strahlt wie ein Honigkuchenpferd, als ihr der Gründer des privaten WEF, Prof. Klaus Schwab, mit der Miene eines gütigen Vaters, der sehr zufrieden ist mit „seinem Mädchen“, beide Hände an die Oberarme legt, ganz so, als wollte er sie im nächsten Moment recht inniglich an die väterliche Brust drücken.

Ein unglaublicher Sumpf

Die Bill & Melinda Gates-Stiftung bedachte sowohl das dem Bundesgesundheitsministerium angeschlossene Robert-Koch-Institut als auch die Charité, eine Art „Regierungskrankenhaus“ seit jeher, ganz egal, welche Regierung. Wieler und Drosten, der eine vom RKI, der andere von der Charité, sind die beiden „Experten“, deren Expertisen maßgeblich sind für die Maßnahmen der Bundesregierung bei der Bekämpfung von „Pandemie“, während externe Experten, nicht minder qualifiziert, nach Kräften mundtot gemacht und diffamiert werden. Alles in allem also ein unglaublicher Sumpf, wenn man berücksichtigt, daß Gates der größte private Spender sowohl für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch für die „Impfallianz der Pharmahersteller“ (GAVI) – und zugleich einer der größten, wenn nicht der größte private Pharmaaktionär auf dem Globus überhaupt ist. Unvergessen das strahlende Lächeln, mit dem sich Angela Merkel anläßlich eines Besuchs von Bill Gates in Berlin an seiner Seite präsentierte. So sieht die Vertretung von Volksinteressen aus in einer heilen Welt. Zurück in den Bundestag.

Das Abgeordnetengesetz bestimmt, daß Nebentätigkeiten so lange zulässig sind, wie das Bundestagsmandat noch den „Mittelpunkt der Tätigkeit“ bildet. Wirtschaftswissenschaftler wie Manuel Theisen sprachen sich dennoch vor Jahren bereits gegen Aufsichtsratstätigkeiten von Politikern aus. Die Begründung war interessant: Theisens Ansicht nach fehlen Politikern meistens sowohl die Zeit und auch die Kompetenz sowie die Lust, um als Aufsichtsräte Sinnvolles zu bewirken. Damit nährt er den Verdacht, daß es bei den Aufsichtsratsjobs von Politikern gar nicht um den Nebenjob geht, sondern um die Türöffnerfunktion des jeweiligen Politikers beim Thema Lobbyismus an jedem Lobbyregister vorbei.

Diäten-Neuregelung gefällig?

So ist es auch kein Wunder, daß bereits drei Jahre vor Einführung des unzureichenden Lobbyregisters die Transparenzinitiative „Abgeordnetenwatch“ bemängelte, daß Nebentätigkeiten von Politikern in der Pharma- oder Versicherungsindustrie ein Einfallstor für Lobbyismus seien. Unternehmen erkauften sich durch die Postenvergabe an Abgeordnete einen exklusiven Zugang zur Politik, weswegen Lobbyjobs in der Wirtschaft endlich verboten werden müssten. Dem kann man angesichts der Tatsache, daß alle diese Abgeordneten Parteipolitiker sind, und daß sich die Parteien den Staat insgesamt bereits zur Beute gemacht haben, nur zustimmen.

Außerdem sollte man einmal darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll wäre, auf starr geregelte Abgeordnetendiäten zu verzichten und den Damen und Herren Volksvertretern tatsächlich eine Entschädigung für ihre aufopferungsvolle Hingabe an die Belange des Volkes zu bezahlen. So war die Übersetzung von „Diät“ ursprünglich einmal gedacht. Die könnte exakt in der Höhe desjenigen Nettoverdienstes ausfallen, den der jeweilige Parlamentarier hatte, bevor er in den Bundestag eingezogen ist. Damit würde man das je persönliche Karrieredenken des einzelnen Parteipolitikers ausbremsen und zugleich verhindern, daß sich diejenigen gegenseitig Konkurrenz machen, die in 10.000 Euro monatlicher Abgeordnetendiät einen enormen finanziellen Anreiz zur Vertretung von Volksinteressen sehen. Zusammen mit einer deutlichen Verkleinerung des Bundestags von derzeit 709 Abgeordneten auf vieleicht 500 wäre es daher eventuell zu verschmerzen, auch einem Selfmade-Millionär seinen exorbitanten Verdienstausfall via „Diät“ zu erstatten.

Jedenfalls zeigt die Auswahl an Kanzlerkandidaten im Jahr 2021, von denen jeder „Dreck am Stecken“ hat, daß es erheblichen Reformbedarf gibt, um die Verkrustungen der deutschen Parteiendemokratur zu beseitigen und der ganzen „Idee Bundesrepublik“ neues Leben einzuhauchen. Es steht der Sachverhalt wie ein Elefant im Raum, daß drei Kanzlerkandidaten wie dieses Jahr der Unterjochung des gesamten Staates unter Parteipräferenzen geschuldet sind. Wer glaubt denn ernsthaft, daß sich in einem 83-Millionen-Volk keine geeigneteren Kandidaten für das Amt des einen Bundeskanzlers hätten finden lassen, als ausgerechnet diese drei äußerst suspekten Figuren?

Show für den Souverän

Wie sehr Parteien die Demokratie zur Farce haben verkommen lassen, illustriert ein besonders skandalöser Sachverhalt sehr gut: Abstimmungsergebnisse im Bundestag, bei denen der Parlamentarier eigentlich nur seinem eigenen Gewissen verpflichtet gewesen wäre, so er denn noch über ein solches verfügt, werden vorher „ausgekaspert“. Bundestagsintern gibt es eine inoffizielle und recht diskret gehandhabte „Pairing“-Regel, die besagt, daß Parteien, ob in der Regierung oder in der Opposition, die Mehrheitsverhältnisse bei Abstimmungen unangetastet lassen wollen, um sich nicht selbst die Alltagsarbeit zu erschweren. Vor Abstimmungen wird ausgekungelt, welche Partei in welcher Stärke bei einer Abstimmung vertreten sein wird, so daß sich das Abstimmungsergebnis recht genau schon vor der eigentlichen Abstimmung festlegen läßt. Die tatsächliche Abstimmung ist dann nur noch reine Show für einen Souverän, dem man aus naheliegenden Gründen eine Demokratiesimulation liefern muß.

Der Vorteil für Parlamentarier egal welcher Partei: Sie können an Ausschußsitzungen teilnehmen oder anderweitige Termine wahrnehmen, während im Plenarsaal die namentliche Abstimmung läuft. Selbst bei eminent wichtigen Abstimmungen besteht keine Notwendigkeit mehr, in voller Fraktionsstärke anzutreten, um so eventuell ein Gesetz zu verhindern, gegen das man sich als Opposition vorher ausgesprochen hatte. Auch parteiinterne Abweichler, die wegen ihres Gewissens anders abstimmen würden und fraktionsintern für ihre Haltung in gewissen Fragen bekannt sind, lassen sich so ausbremsen bei ihrem Versuch, ihrem Gewissen folgend etwas zu bewirken.

Diese Zustände können unmöglich so bleiben, wenn die Bundesrepuiblik auch weiterhin als ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat gelten soll. Das deutsche Volk hat ein echtes Parlament verdient, weil es eines versprochen bekommen hat. Von einem Marionettentheater war ursprünglich nie die Rede.

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