Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Lockdown für Ungeimpfte rechtens: Verliert jetzt der VfGH das Vertrauen?

Bereits im März hatte der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass der erste Lockdown für Ungeimpfte im November nicht verfassungswidrig gewesen sei. Nun lehnte er auch die Beschwerde einer Oberösterreicherin ab und erklärte den zweiten Ungeimpften-Lockdown im Jänner für zulässig. FPÖ-Chef Herbert Kickl sieht durch den Beschluss das Vertrauen der Österreicher in den Gerichtshof erschüttert.

Nach dem kritischen Fragenkatalog einen Richters des Verfassungsgerichtshofs an den damaligen grünen Gesundheitsminister Mückstein sahen viele Bürger das sprichtwörtliche Licht am Ende des Tunnels und hofften darauf, dass die Corona-Schikanen der Bundesregierung ihr Ende finden. Doch nach dem ersten Lockdown für Bürger, die sich nicht einer Corona-Spritzen-Behandlung unterziehen wollten, hat nun auch der Zweite, der im Zeitraum vom 21. bis 30. Jänner angeordnet wurde, seinen Sanktus vom Höchstgericht erhalten.

Kritische Situation wegen möglichen Personalausfalls

Das Höchstgericht folgte in seinem Erkenntis der Argumentation der Regierung, dass es aufgrund der Omikron-Variante und einer hohen Anzahl an “Infizierten” zu Personalausfällen und somit zu einer kritischen Situation im Gesundheitswesen hätte kommen können. Zwar seien die Zahlen von Corona-Patienten in Spitälern rückläufig gewesen, die Behörden hätten jedoch “zutreffenderweise die Verfügbarkeit weiterer Ressourcen und Kapazitäten im Gesundheitssystem in die Beurteilung einbezogen, ob eine Überlastung des Gesundheitssystems droht”, so der VfGH. Mit den richtigen Gesetzen könnten damit – etwas überspitzt gesagt – die Regierung auch einen Lockdown für Nicht-Grippegeimpfte verhängen, wenn eine Grippewelle zu höheren Personalausfälle im Gesundheitswesen, welches durch die verfehlte Politik der vergangenen Jahrzehnte ohnehin an Personalmangel und Unterfinanzierung leidet, führen würde.

Wegen genug Ausnahmen verhältnismäßig

Zwar stellte das Gericht fest, dass die verordnete Maßnahme einen intensiven Eingriff in die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Freizügigkeit und auf Achtung des Privat- und Familienlebens darstellte, argumentierte jedoch, dass zahlreiche Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung vorgesehen waren und somit die angefochtene Maßnahme auch insgesamt verhältnismäßig gewesen sei. Zudem erklärte der VfGH, dass die Entscheidungsfindung der Behörde aufgrund sich ändernder epidemiologischer Gegebenheiten und eines unvollständigen Wissenstandes mit hoher Unsicherheit getroffen werde. Daher müsse die Behörde die Entwicklungen notwendigerweise im Voraus (ex ante) betrachten. Dass im Nachhinein (ex post) “eine Maßnahme auf Grund neuer Einsichten möglicherweise anders zu treffen wäre, macht die Entscheidung daher nicht gesetzwidrig”.

VfGH erteilt Corona-Zwangsregime die Absolution

Für FPÖ-Chef Herbert Kickl kommt das Urteil des VfGH angesichts der Entscheidung vom März wenig überraschend. “Der Verfassungsgerichtshof erteilt mit diesem Erkenntnis dem Regierungsunrecht durch das Corona-Zwangsregime wieder die Absolution”, so der FPÖ-Chef, der jedoch einen Vertauensverlust der Bevölkerung in das Höchstgericht befürchtet. „Millionen Menschen haben seit jeher großes Vertrauen in den Verfassungsgerichtshof als Hüter ihrer Grund- und Freiheitsrechte gesetzt. Dieses wurde jetzt tief erschüttert, übrig bleiben Enttäuschung und Unverständnis. Gerade dieses Vertrauen ist aber die Währung eines demokratischen Rechtsstaats, welches genau durch solche Erkenntnisse leider weiter gesenkt wird“, so Kickl.

Mehr Transparenz gefordert

Denn vielen Bürgern dürfte auch klar sein, dass die Richter natürlich politisch besetzt werden, ist ein offenens Geheimnis. Und bei einem anderslautenden Beschluss hätte vermutlich die gesamte impf-fanatische türkis-grüne Regierung abtreten müssen. Deshalb erneuert Kickl abermals die freiheitliche Forderung, dass auch abweichende Meinungen der Verfassungsrichter, auch wenn diese in der Minderzahl blieben, ebenfalls veröffentlicht werden. “Die Bürger haben ein Recht auf Transparenz. Sie müssen erfahren können, ob und welche abweichende Meinungen Höchstrichter gerade bei derartig sensiblen Entscheidungen vertreten!”, dies würde dem Vertauen in die Justiz und die Demokratie zuträglich sein, ist Kickl überzeugt.

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