Horst D. Deckert

“Majestätsbeleidigung”: Van der Bellens Verfahren gegen Report24-Chefredakteur Florian Machl beginnt

Groß war gestern die Erleichterung ob des Freispruchs des sanften Professors Sucharit Bhakdi in Deutschland – doch schon heute folgt der nächste skandalöse Prozess. Um 10:15 Uhr beginnt das Strafverfahren gegen Report24-Chefredakteur Florian Machl in Linz. Edith Brötzner ist vor Ort und wir berichten für Sie im Liveticker!

Ein kurzer Livestream vorm Prozess von Florian Machl und Edith Brötzner:

Liveticker

Edith Brötzner berichtet:

9:50 Uhr: Einige Unterstützer sind bereits vor Ort – darunter auch die MFG-Abgeordneten Manuel Krautgartner, Joachim Aigner und Justine Tiefnig.

9:55 Uhr: Sicherheitsbeauftragte lässt MFG-Abgeordnete nicht ins Gericht. Der Saal ist angeblich bereits voll. Es gibt keinen Einlass mehr.

10:05 Uhr: Warten vor dem Saal. Der Sender RTV ist vor Ort – Florian Machl gibt hier ein erstes Statement ab.

10:07 Uhr: Auch Servus TV ist vor Ort.

10:08 Uhr: Ein Schwurgerichtssaal im Haus, in dem genug Platz wäre für alle Menschen , die Florian Machl bei seinem Prozess begleiten und unterstützen wollen, ist leer. Absicht oder Zufall, dass für seinen Prozess ein Gerichtssaal mit sehr begrenzten Plätzen ausgewählt wurde?

10:15 Uhr: Es geht los.

10:16 Uhr: Viel zu wenig Plätze! Alle, die keinen Sitzplatz haben, werden aus dem Saal geschickt.

10:19 Uhr: Der Staatsanwalt startet mit dem Eingangsplädoyer. Vorwurf: Üble Nachrede gegenüber Van der Bellen. Der Report24-Beitrag zum VDB-Besuch im Wirtshaus Lehner wurde zitiert. Richter und Staatsanwalt mahnen Saalbesucher mehrmals scharf ab. „Wer lacht, wird aus dem Saal verwiesen!“

10:20 Uhr: Plädoyer Verteidigung: RA plädiert auf nicht schuldig. Zeitliche Dokumentation ist lückenhaft. Nichts ist bei der Staatsanwaltschaft dokumentiert. Ein Vormangel, der nicht sanierbar ist. Antwortschreiben beinhaltet keine persönliche Ermächtigung durch den Bundespräsidenten. Kann nicht durch dritte Person als Vollmachtsträgerin überbracht werden. Kardinalfehler liegt vor. RA plädiert auf Einstellung des Verfahrens und Freispruch.

10:30 Uhr: Dem Vorwurf, dass der „Bundespräsident die Verfassung mit Füßen tritt“, liegen lt. RA Tatsachen zugrunde. Er hat nachrecherchiert: Tatsachensubstrat liegt vor. Laut Verfassungsgerichtshof waren etwa 50 Verordnungen verfassungswidrig.
Die Redewendung „etwas mit Füßen treten“ ist zudem gängig in der Politik. RA legt Sammlung von Zitaten von sämtlichen Parteien vor: Auch VDB hat diese Formulierung bei der Ortstafelfrage in Kärnten selbst verwendet. Haider und Westenthaler hätten die Verfassung lt. VDB damals mit Füßen getreten.
Der Bundespräsident hat sämtliche verfassungswidrige Gesetze unterschrieben.

10:35 Uhr: Es werden weitere Punkte erörtert. Zum Vorwurf, man würde Krieg offen unterstützen, gebe es laut Verteidigung Beweise, dass durch Österreich Kriegsmaterial in die Ukraine geliefert wird. Wer sich auf eine Seite schlägt, unterstützt eine Kriegspartei. Zum Vorwurf, dass VDB mit seinem Gehalt “gönnerhaft” von Foto lache, wird festgestellt, dass der Vorwurf angebracht ist, wenn der Bundespräsident sagt, dass jemand, der sich das Leben nicht mehr leisten kann, die Zähne zusammenbeißen soll. Generelle Einordnung: Der Wert des Artikel 10 (Meinungsfreiheit) ist hoch einzuschätzen. Ein Politiker hat sich verletzende Äußerungen gefallen zu lassen.

10:40 Uhr: Florian Machl plädiert im Rahmen eines ihm zustehenden Kommentars auf “nicht schuldig”. Es folgt eine Zusammenfassung durch den Richter.

10:44 Uhr: Der Richter fragt Florian Machl, womit VDB die Verfassung mit Füßen getreten habe. Florian schließt sich dem Plädoyer seines Anwalts an.

10:46 Uhr: Der Richter hinterfragt die politische Orientierung der Leser. (Er wirkt sehr subjektiv und meinungslastig.)

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