In Malaysia wurde eine Gesetzesnovelle angekündigt, die Christen und andere religiöse Minderheiten stark beunruhigt. Die jetzt von der Regierung präsentierte Beschlussvorlage würde der Scharia (islamisches Recht) erheblich mehr Einfluss auf die geltende Rechtsprechung verschaffen. Das hätte besonders für Christen muslimischer Herkunft weitreichende Konsequenzen.
30 Jahre Haft für Abfall vom Islam?
Die vorgeschlagene Änderung mit dem Kürzel RUU355 wurde zuletzt zusammen mit vier neuen Gesetzen und sieben Änderungen bestehender Gesetze vom malaysischen Minister für religiöse Angelegenheiten angekündigt. Alle zielen darauf ab, die bestehenden Scharia-Gerichte weiter zu stärken.
Mia Hapsah* ist eine lokale Partnerin von Open Doors und erläutert die jüngste Entwicklung in ihrem Land. Eine Konsequenz für Christen muslimischer Herkunft wäre, dass sie im Fall einer Verurteilung wegen einer Straftat mit höheren Geldstrafen rechnen müssen. Hapsah verdeutlicht das am Beispiel von »Apostasie« [Abkehr vom islamischen Glauben]: »In den meisten Landesteilen kann Apostasie bereits mit Geld- und/oder Freiheitsstrafen geahndet werden. In einigen Bundesstaaten ist dafür ein Jahr Gefängnis vorgesehen. In anderen Staaten sind es zwei Jahre. Aber jetzt, durch RUU355, wird eine maximale Haftzeit von 30 Jahren vorgeschlagen! Es gibt keine Straftat im Geltungsbereich der malaysischen Scharia, die ein solches Strafmaß rechtfertigen könnte!«
Mögliches Szenario: Christen unter Scharia-Recht
Zusätzlich zu den vorgeschlagenen Änderungen wird derzeit ein Gesetz zur Kontrolle und Einschränkung der Verbreitung nicht-muslimischer Religionen erarbeitet. Dadurch werden möglicherweise auch Nicht-Muslime unter das Scharia-Recht gestellt. »Dies hat bei den Nicht-Muslimen weitere Besorgnis ausgelöst, da die Scharia laut Verfassung für Nicht-Muslime nicht bindend ist«, erklärt Hapsah.