Horst D. Deckert

Masern-Impfpflicht: Was tun bei Bußgeldern und Betretungsverboten?

Im Sommer 2022 wurde die Nachweispflicht zur Masernimpfung in Deutschland „scharfgestellt“. Kinder könnten nicht betreut werden und Strafzahlungen von bis zu 2.500 Euro drohen – auch für Erwachsene. Der Unternehmer Markus Bönig bietet Auswege aus der bedrohlichen Situation.

Markus Bönig sieht in der Impf-Nachweispflicht Nötigung. Betretungsverbote und hohe Geldstrafen drohen. Doch wie bei Corona gelte: „Wer sich Angst machen lässt, ist auch das willkommene Opfer.“ So zeigt er verschiedenste Möglichkeiten auf, wie besorgte Eltern ganz legal der Masern-Impfpflicht ihrer Kinder entgehen können.

Die ganze Sendung „Masern-Impfpflicht: Kann man Bußgelder und Betretungsverbote vermeiden?“ hier ansehen:

„Masern-Impfpflicht: Kann man Bußgelder und Betretungsverbote vermeiden?“ – Elsa Mittamannsgruber im Gespräch mit Markus Bönig

„Miese Tricks“ der Behörden

Die Behörden arbeiten mit kreativen Methoden, um die Impf-Nachweispflicht durchzusetzen, sagt Markus Bönig. In Deutschland könne aufgrund der Schulpflicht kein Kind aus der Schule ausgeschlossen werden, es werde aber die Betreuung verweigert. Dabei werde mit „miesen Tricks“ gearbeitet, indem die Pause nicht „Schulzeit“, sondern „Betreuung“ genannt werde.

„Völlig egal, impfen lassen!“

Atteste und Titer werden – wie man es schon von Corona kennt – häufig nicht anerkannt. Auch die Logik entspreche derjenigen aus der Covid-Zeit: „Völlig egal, impfen lassen!“, sagt der mutige Unternehmer. Und das bei 15 Masern-Meldungen im vergangenen Jahr und 10 im Jahr davor!

(Betretungsverbote ohne Masern-Impfung gibt es auch bereits in österreichischen Schulen, obwohl hier keine Impfpflicht herrscht – AUF1.INFO berichtete)

Nicht aufgeben – Auswege finden!

Aktuell seien immer die Eltern „die Dummen“, die irgendetwas belegen müssen, was dann vom Amt abgelehnt wird.

Man könne die Lage auch umkehren und das Gesundheitsamt mit einer Aufgabe beschäftigen. In den Zulassungsunterlagen der EMA und der Hersteller zur Masern-Impfung steht, wenn jemand allergisch reagieren könnte, dürfe er nicht geimpft werden. Da prinzipiell jeder allergisch reagieren könne, dürfe demnach niemand geimpft werden.

Aufgabe für das Gesundheitsamt 

Das wäre eine Aufgabe für die Gesundheitsämter: „Könnt ihr ausschließen, dass ich allergisch reagieren könnte? Nein? Dann bitte absolute Impfunfähigkeit bestätigen.“

Das wird natürlich kein Amt tun. Aber schließlich sei es die Aufgabe des Gesundheitsamtes, sich mit den Bedenken der Bürger auseinanderzusetzen – und hier werden schließlich EMA und die Hersteller zitiert…

Tipps: Wie Impf-Pflicht legal entgehen?

Markus Bönig gibt Tipps, wie man sich gegen Bußgeldbescheide wehrt und notfalls auch juristisch vorgeht. Auf seiner Webseite „Masern.Express“ stellt er für alle Schritte juristische Formulierungen zur Verfügung.

„Es den Ämtern schwermachen…“

„Da kann man es den Ämtern schon reichlich schwermachen. Und so gibt es an allen Weggabelungen intelligente Wege, wie man sich sinnvoll wehren kann – man muss es eben nur wissen…“

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