Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Meinungsfreiheit: Arbeitgeber müssen „Meldestellen“ einrichten

Der Schlinge hin zum ökomarxistischen Überwachungsstaat zieht sich immer weiter zu: Nach den Plänen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für eine verdachtsunabhängige massenweise Kontrolle von Messengerdiensten und Internet-Chats sowie für ein „Demokratiefördergesetz“ (der Deutschland-Kurier berichtete) sieht ein neues Gesetz die deutschlandweite Erstellung von „Meldestellen“ in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern und Behörden vor. 

Nicht nur „verfassungsfeindliche Äußerungen“ sollen dort „gemeldet“ werden, sondern auch Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle.

Unternehmen ab 50 Mitarbeitern und Behörden sollen dafür interne Pranger einrichten. Das Bundesministerium für Justiz sowie weitere Bundesbehörden sollen zudem als externe „Meldestellen“ fungieren. 

Das Gesetz zum sogenannten Hinweisgeberschutz, das der Bundestag jetzt stiekum beschlossen hat, soll Denunzianten vor Benachteiligungen wie z. B. Entlassung schützen. Die Beweislast liegt – ähnlich wie Faeser für den öffentlichen Dienst anstrebt – nicht beim Melder. Gepetzt werden können mündliche Aussagen, aber auch digitale Nachrichten. 

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