Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Melden wirklich nur Verschwörungstheoretiker ihre Kinder von der Schule ab?

Die Schulabmeldungen für das kommende Schuljahr haben im Vergleich zu den Vorjahren stark zugenommen. Der Mainstream spricht von einer Flut an Abmeldungen. Tatsache ist, dass sich immer mehr Eltern für den häuslichen Unterricht entscheiden – die wahren Gründe entsprechen nicht der Berichterstattung des Mainstreams. Wochenblick hat für Sie hilfreiche Informationen und Tipps für die Anmeldung zum häuslichen Unterricht zusammengetragen.

  • Mainstream hetzt gegen Eltern, welche ihre Kinder von den Regelschulen abmelden – dabei machen sich diese vor allem um das Wohlergehen ihrer Kinder Sorgen.
  • Es herrscht nur Unterrichtspflicht: Es gibt ein Recht auf Ansuchen auf häuslichen Unterricht
  • Antrag muss rechtzeitig gestellt werden: Wochenblick erklärt, wie es geht!
  • An-/Abmeldung nicht während des Schuljahres möglich. Zu Hause unterrichtete Kinder müssen Externistenprüfungen ablegen

Corona-Leugner und Verschwörungstheoretiker, gar sich radikalisierende Staatsfeinde würden ihren Kindern den Zugang zu den Schulen verwehren. Dass es sich hierbei um Eltern handelt, die sich aufgrund der Regierungsmaßnahmen Sorgen um die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Kinder machen, verschweigt der Mainstream mal eben so. Es gibt aber auch genügend Eltern, die sich derzeit noch in einem Zwiespalt befinden, was das kommende Schuljahr betrifft. Die bereits angekündigten Maßnahmen für Schüler und Lehrer zeichnen sich eher durch weitere Einschränkungen aus. Ja gar Vorteile für geimpfte Schüler und Mobbing von Ungeimpften spricht Bildungsminister Faßmann offen aus. Dass Kinder in Schulen, in denen Hänseleien von Ungeimpften zu akzeptieren seien, gut aufgehoben sind, kann wohl niemand mehr behaupten. Das eigene Kind in eine Bildungseinrichtung zu geben und zu wissen, dass Mobbing akzeptiert werden wird, widerspricht wohl jeder Logik und jeder elterlichen Fürsorge.

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Abhilfe durch häuslichen Unterricht

Mit der Anzeige zur Teilnahme am häuslichen Unterricht kann dieser Problematik Abhilfe geschaffen werden. Dieses Formular ist in Oberösterreich auf der Internetseite der Bildungsdirektion OÖ zu finden. Hier für Oberösterreich zum Download: Ansuchen zur Teilnahme am häuslichen Unterricht. Für die anderen Bundesländer ist das jeweilige Formular auf Seiten der Bildungsdirektionen zu suchen oder ein eigenes Schreiben zu verfassen. Dokumente wie Kopien der Geburtsurkunde, des Staatsbürgerschaftsnachweises, des Meldezettels und des letzten Zeugnisses, außer bei Erstklässlern, sind beizulegen.

Antrag rechtzeitig stellen und Dokumente beilegen!

Dieser Antrag muss rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres bei der für jedes Bundesland zuständigen Bildungsdirektion eingebracht werden. Grundsätzlich steht der Teilnahme am häuslichen Unterricht nichts entgegen. Wochenblick berichtete bereits. Es gibt dennoch Gründe, weshalb der häusliche Unterricht nicht genehmigt wird. So können Kinder, die eine Deutschförderklasse besuchen müssen, laut Schulunterrichtsgesetz nicht am häuslichen Unterricht teilnehmen. Die Gleichwertigkeit des häuslichen Unterrichts und des Unterrichts an einer öffentlichen Schule muss gegeben sein, andernfalls kann die Teilnahme am häuslichen Unterricht nicht genehmigt werden. So ist es wichtig, dass die Eltern, die ihre Kinder zuhause unterrichten wollen, Kenntnisse von den jeweiligen Lehrplänen haben. Diese können auf der Homepage des Bildungsministeriums für die jeweiligen Schulformen abgerufen werden.

Abmeldung während des Schuljahres nicht möglich!

Sollten sich Eltern bereits vor Beginn der ersten Klasse für den häuslichen Unterricht entscheiden, muss die Schuleinschreibung dennoch durchgeführt werden. Diese ist wichtig, da die Schulreife des Kindes beurteilt wird. Schulbücher sind in weiterer Folge bei der zuständigen Regelschule anzufordern. Eine Externistenprüfung muss jährlich vor Schulschluss abgelegt und das Zeugnis darüber an die jeweilige Bildungsdirektion übermittelt werden. Eine Anzeige zum häuslichen Unterricht ist immer nur für ein Schuljahr gültig und muss jährlich rechtzeitig erneut erfolgen. Während des Schuljahres ist es nicht möglich, sein Kind von der Schule abzumelden – eine Anmeldung hingegen ist auch während des Schuljahres möglich. Somit kann möglicherweise einigen Eltern die Unsicherheit genommen werden.

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