Die Kriminalisierung der Normalität, wie wir sie kannten, steigert sich zu immer perverseren Auswüchsen: Bis zu fünf Jahren Haft drohen theoretisch dem, der gegen die nächtliche Ausgangssperre verstößt. Der Strafrahmen ergibt sich aus den Strafbestimmungen des neuen Infektionsschutzgesetzes. Keiner der Abgeordneten, die für dieses Unrechtsgesetz gestimmt haben, kann sich mit Nichtwissen herausreden. Das mit heißer […]
Merkels Knastgesetz: 5 Jahre bei Verstoß gegen Ausgangssperre
Nächster Beitrag
Kubicki: Verfall der Union nicht aufzuhalten