Bald wieder Friedhofsruhe in Coronaland? (Foto:Imago)
Wenn es um die Außerkraftsetzung von bürgerlichen Freiheiten, die Geiselnahme der Bevölkerung für eine immer fadenscheinigere, als Langzeitabo aufgezogene Impfkampagne sowie um die Feinabstimmung von aufdringlichen Maßnahmen und Verboten geht, dann klappt in diesem Staat inzwischen alles wie am Schnürchen. Bei illegaler Zuwanderung, der Reduzierung intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten inmitten einer Pandemie oder der rechtzeitigen Weiterleitung von Hochwasserwarnungen an die Bevölkerung hingegen versagen die Verantwortlichen und ihre Behörden in frappierender Regelmäßigkeit, bekommt die Regierung nichts geregelt.
Dafür funktioniert sie wie ein präzises Uhrwerk bei unverzüglichen Notstandmaßnahmen ohne Zeitverzug: Morgen steht nun endlich die Veröffentlichung der ersten Hauptentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse an. Eilanträge gegen Merkels Willkürregelung vom Frühjahr hatte Karlsruhe damals abschlägig beschieden; jetzt folgt das Urteil über die grundsätzliche Frage, ob und inwieweit der Gesetzgeber zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Bevölkerung zu Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen verpflichten sowie Schulschließungen veranlassen darf.
Präzise wie ein Uhrwerk
Und wieder drängt sich der gewiss nicht allzu weit hergeholte Eindruck auf, als wüsste die mit ihren „Pappenheimern“ beim Verfassungsgericht eng verbandelte Bundesregierung ganz genau, wie dessen Entscheidung ausfällt. Wie sonst nämlich ist es zu erklären, dass just morgen um 13 Uhr, pünktlich nach Bekanntgabe des Urteils, das nächste Gespräch der Länderchefs mit Merkel und ihrem designierten Nachfolger Scholz stattfinden soll, und dabei – wie die „Welt“ unter Berufung auf mehrere unabhängige Quellen berichtet – vor allem „die aktuelle Corona-Lage” sowie der neu geplante Kanzleramt-Krisenstab unter Führung eines Bundeswehrgenerals Thema sein sollen?
Seit Tagen plärrt vor allem Bayerns Ministerpräsident danach (zuletzt assistiert von seinen niedersächsischen, baden-württembergischen und saarländischen Amtskollegen), die ursprünglich für den 9. Dezember angesetzte nächste Bund-Länder-Runde dringend vorzuziehen, um den nächsten Totallockdown zu beschließen. Und blüht das volle Programm vom Vorjahr gewissermaßen. Morgen könnte es also schon soweit sein.. und, wie der Zufall so spielt, dann wohl mit dem taufrischen Segen der coronastaatlich „gleichgeschalteten“ Verfassungsrichter ohne jeglichen nachteiligen Zeitverlust. Es könnte Merkels letzter, finsterer Triumph werden: Sie scheidet aus dem Amt, wenn ihre Untertanen im nächsten Dauerlockdown – bzw. im glimpflichsten Fall die Ungeimpften in Ausgangssperre – versauern. Hauptsache, für sie soll’s rote Rosen regnen.

