Auf eines ist in diesen Zeiten Verlass: Die Verwirrt- und Tölpelhaftigkeit eines Karl Lauterbachs, der sich nicht nur gewohnheitsmäßig irrt, sondern dem offenbar auch das mentale und psychische Innen-Management fehlt, um zwischen seinen Wunschvorstellungen und der Realität zu trennen. Dafür muss man ihm beinahe schon dankbar sein, weil so manch perfider Plan der Impf-Kamarilla vereitelt wird oder wenigstens ans Licht kommt.
So wie offenbar jetzt wieder, als sich Lauterbach in einem neuen unbedachten Tweet mutmaßlich verplapperte: Nach der krachenden Bundestags-Abfuhr einer Impfpflicht ab 60 (von der er keine 48 Stunden zuvor zuversichtlich überzeugt war, sie werde eine Mehrheit erhalten, womit er erneut sein eindrucksvolles Urteils- und Einschätzungsvermögen unter Beweis stellte) twitterte Lauterbach, damit sei die „der einzige Gesetzesentwurf, der (die) allgemeine Impfpflicht gebracht hätte… gescheitert.” Weil die allgemeine Impfpflicht – also eine für alle Deutschen ab 18 – überhaupt nicht zur Abstimmung gestanden hatte, meinte Lauterbach offenbar also etwas anderes; nämlich genau dies: Die Impfpflicht ab 60 hätte offenbar durch einen perfiden eingebauten Automatismus der Vorlage tatsächlich zu einer allgemeinen Impfpflicht geführt. Bei näherer Durchleuchtung der den Abgeordneten ohne wirkliche Aussprache auf den letzten Drücker zur Abstimmung vorgelegten, zum Glück geplatzten Gesetzesvorlage zeigt sich, dass diese eine solche Hintertür enthielt. „Tichy’s Einblick“ machte darauf gestern dankenswerterweise aufmerksam (von den Mainstreammedien sind solche journalistischen Erwühlungen ohnehin nicht zu erwarten).
Miese Finten im Kleingedruckten
So hatte es in Paragraph 20 a des gefloppten Entwurfes wörtlich geheißen: „Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, ab dem 15. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis nach § 22a Absatz 1 oder Absatz 2 zu verfügen; Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfüllen diese Pflicht auch, indem sie über einen Nachweis über eine individuelle ärztliche Beratung zu Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen.” Zum Hintergrund: Die gescheiterte Gesetzesvorlage hatte eine „Beratungspflicht“ vorgesehen, deren Erfüllung später ausschlaggebend für die „Scharfstellung“ der Impfpflicht gewesen wäre. Welche Quote an durchgeführten Beratungen dazu erforderlich gewesen wäre, wurde jedoch nicht erwähnt. Somit hätte also theoretisch schon eine „nur“ 99 prozentige Beratungsquote ausgereicht, um die Impfflicht in Kraft zu setzen. Man hätte nur noch die Ausnahme für die Unter-Sechszigjährigen streichen müssen – und die allgemeine Impfpflicht wäre durch einen Taschenspielertrick eingeführt worden.
Wer nun jedoch angesichts dieser und anderer Zumutungen, die die Gesetzesvorlage im Falle ihrer Annahme bedeutet hätte, meint, nun erleichtert aufatmen zu können, weil die wie auch immer geartete, in jedem Fall verbrecherische Pflicht zu einer experimentellen Gentherapie in sämtlichen angedrohten Varianten nun vorerst keine Mehrheit im Bundestag fand – der sollte sich nicht zu früh freuen. Denn er könnte bald feststellen, dass der Albtraum weitergeht. Wer nämlich zu derartigen unseriösen Listen im „Kleingedruckten“ greift, um den Bundestag übers Ohr zu hauen und mit allen Mitteln die Impfpflicht zu forcieren, der wird auch jetzt, nach vorläufigem Scheitern dieses Unterfangens, nicht lockerlassen. Das sind Lauterbach und seine Impfsekte mutmaßlich alleine schon der Pharmalobby schuldig.
Lauterbachs Trotz: Schikanen jetzt erst recht!
Und so – getrieben von dem Wunsch, den im Parlament erlittenen Gesichtsverlust vergessen zu machen und das Corona-Regime unter Umgehung der Gerichte aufrechtzuerhalten – schicken sich die üblichen Verdächtigen bereits an, spätestens im Herbst zum Gegenschlag auszuholen… natürlich sekundiert vom hysterischen Geschrei der regierungstreuen Presse, die jeden Sinn für Fakten und bürgerliche Freiheit verloren hat. Die Weichen dazu werden schon gestellt: Am Freitag gab Lauterbach vordergründig zwar zerknirscht zu, bei der Ablehnung der Impfpflicht ab 60 Jahren handele es sich „um eine „klare, herbe Niederlage, die in dieser Größenordnung es sehr unwahrscheinlich macht, dass sich hier noch viel im Deutschen Bundestag bewegen wird.” Deshalb – und wohl, um sein abermals angekratztes Ego dafür wenigstens etwas zu entschädigen – drohte er eine Verschärfung des gerade erst entschärften Infektionsschutzgesetzes an. Dass nun hierüber quasi Rache genommen wird, hätte man sich denken können – und Lauterbach verhehlt dies auch gar nicht: Trotzig erklärt er, mit der – wissenschaftlich völlig absurden Impfpflicht ab 60 (in einer Altersstufe also, wo fast neun von 10 Menschen geimpft sind) hätte man sich „einfach mehr Freiheiten leisten können”, denn die Zahl Ungeimpfter über 60 sei in anderen Ländern (angeblich) „viel geringer”. Außerdem sei ihm die derzeitige „Hotspot“- Regelung viel zu harmlos. Deshalb müsse man „hier das Infektionsschutzgesetz spätestens zum 23.9. noch mal aufmachen” (Man beachte die verräterische Diktion).
So müsse früher oder später „mit großer Wahrscheinlichkeit“ die Maskenpflicht „in vielen Bereichen” wieder eingeführt werden – auch, weil man nun „mit der Impflücke in den Herbst“ hineingehe. Bis dahin hätten „die Boosterimpfungen und die Zweitimpfungen ein Stück weit ihre Wirkung verloren.“ Und im Einklang mit seinem Bruder im Geiste Christian Drosten warnt Lauterbach zudem erneut vor einer völlig aus der Luft gegriffenen „Sommerwelle“ – und natürlich vor der ohnehin schon ausgemachten „Herbstwelle” (als die uns nunmehr im dritten Jahr die immer dagewesene saisonale Erkältungswelle, früher einmal als „Grippewelle“ bekannt, verklickert wird) gleich mit. Ohne Impfpflicht gehe man „wahrscheinlich ein drittes Mal im Herbst nicht optimal in die dann zu erwartende Welle“ hinein, so der schwurbelnde Minister. Allerdings schloss Lauterbach dann wiederum nicht aus, „dass es im Herbst keine große Welle gibt“, was jedoch „sehr unwahrscheinlich“ sei – nur um anschließend erneut von einer angeblich möglichen „rekombinierten Variante“ oder einer neuen „Omikron-Welle“ zu schwafeln. So hört es sich an, wenn der Wahnsinn regiert.
Der Lohn der guten Tat: Noch mehr Agitation
Und auch dass nun der Steuerzahler noch mehr bluten soll, um mit der Fortsetzung einer dreisten, überteuerten und rechtlich fragwürdigen Dauer-Impfpropaganda seine eigene Berieselung zu ermöglichen, bekundete Lauterbach mit grimmiger Freude: Nach dem Motto „jetzt erst recht“ droht er mit einer „wirklich kreativen Impfwerbung“, die die „Gründe” erkläre, warum man sich impfen lassen solle. Wenn es mit Zwang und Bußgeldern nicht klappt, dann eben mit noch mehr Gehirnwäsche! Das werde „auch im Herbst einen Unterschied machen“, so Lauterbach. Die Bevölkerung darf sich also auf weitere massive Hetztiraden gegen Impfskeptiker, auf noch mehr Agitation und staatlich finanzierte Spaltung einstellen!
Und dass die Impfpflicht-Anhängerschaft spätestens nach Ende des Sommers einen weiteren Anlauf zur Impfpflicht starten wird, wann immer sich eine stinknormale und natürliche Veränderung der Infektionsdynamik und/oder saisontypische Erhöhungen der Klinikbelegungen irgendwie dafür argumentativ in Stellung bringen lassen: Das pfeifen die Spatzen bereits von den Dächern. Intellektuell eher schlicht gestrickte grünen Hinterbänkler plauderten darüber öffentlich bereits aus dem Nähkästchen – so etwa der grüne Bundestagsabgeordnete Anton Hofreiter, der bei „Markus Lanz“ im ZDF bereits klarstellte: „Da müssen wir jetzt noch mal verhandeln. Ich hoffe dass es am Ende eine Mehrheit vor Herbst gibt.” Man setzt hier scheinbar auf die neudemokratische Masche, einfach so lange abstimmen zu lassen, bis das Ergebnis passt.
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