Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Migration: Fortbestand von Asylgründen wird kaum noch überprüft

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Widerrufsverfahren, bei denen überprüft wird, ob anfänglich behauptete Schutzgründe fortbestehen, drastisch heruntergefahren. Hatte das BAMF im vergangenen Jahr noch knapp 170.000 solcher Verfahren entschieden, ist deren Zahl im ersten Quartal 2022 auf rund 17.000 eingebrochen. 

Wie die „Welt“ unter Berufung auf „Migrationsbehörden“ berichtet, hat das BAMF die Prüfungen „vor allem deswegen drastisch heruntergefahren, weil man eine von der Regierung angestrebte Änderung im Asylrecht schon seit der Koalitionsbildung im Dezember vorauseilend umsetzt.“ Die „Ampel“ will die Überprüfung des Schutzbedarfs demnach nur noch „anlassbezogen“ und nicht mehr regulär nach spätestens drei Jahren durchführen lassen.

Ohnedies wurde in der Vergangenheit nur ein Bruchteil der Verfahren zuungunsten von „Flüchtlingen“ entschieden. 2021 waren es 3,9 Prozent und in den ersten Monaten dieses Jahres 6,9 Prozent. Die in diesem Jahr höhere Quote hänge allerdings damit zusammen, dass die anlasslose Überprüfung bereits weitgehend eingestellt worden seien, schreibt die „Welt“. 

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