Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Mit ELGA-Daten zum Zwangs-Impftermin: Überwachungsstaat im Ausbau

Am 6. Dezember soll das Impfzwang-Gesetz beschlossen werden, das bereits für alle ab 14 Jahren, die die Impfung nicht haben wollen, horrende Strafen vorsieht (Wochenblick berichtete). Eine Grundlage für die Umsetzung sind die in ELGA gespeicherten Daten. Die türkis-grüne Regierung veröffentlichte bereits im Juli dieses Jahres ein Gesetz zur Registerforschung. Damit können  Wissenschaftlern und auch private Firmen, wie beispielweise Marktforschungs-Institute Zugriff auf die Daten der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) und weitere Daten zu den Personen erhalten. Aufgrund dieser Daten werden aber auch die Bezirkverwaltungsbehörden die Impftermine vorschreiben. Massive Kritik für die Ausweitung der Datensammlung hagelte es von Seiten der „Datenschützer“ und zuerst auch von der Ärztekammer, die dann jedoch einknickte. Eine Abmeldung von ELGA ist derzeit (noch) hier möglich.

  • ELGA-Daten als Grundlage für Umsetzung des Impfzwangs-Gesetzes
  • Statistik Austria wird zur Riesen-Datenkrake – die Österreicher zu gläsernen Menschen
  • Massive Kritik von Seiten verschiedener Datenschützer
  • Ärztekammer-Szekeres kritisierte Gesetz erst, um es dann freudig zu begrüßen:“Die Möglichkeiten, die wir haben, sind ja einzigartig.“
  • Datenschützer bemängeln, dass Gesetz sich über DSGVO und damit EU-Recht stellt
  • Datensicherheit wird laut Datenschützern „unterwandert“
  • Anhand dieser Daten werden die Menschen zur Zwangimpfung „vorgeladen“

Neue Riesendaten-Krake: „Austrian Micro Data Center“

Das Gesetz zur Registerforschung verfolgt vorgeblich das Anliegen, wissenschaftliche Forschung anhand von staatlichen Registerdaten zu ermöglichen. Wissenschaftliche Einrichtungen sollen Online-Zugriff auf diese Daten erhalten. Zu diesem Zweck wird die Statistik Austria um eine Riesendatenbank, das „Austrian Micro Data Center“, erweitert. Dieses soll als zentrale Anlaufstelle dienen und macht die Österreicher zu gläsernen Menschen.

Heftige Kritik von Datenschützern und Ärztekammer

Die Datenschutzbehörde, der überparteiliche Datenschutzrat der Arbeiterkammer und „epicenter works“ kritisierten den Entwurf in der Begutachtung scharf. Auch seitens der Ärztekammer kam ursprünglich harsche Kritik am Vorhaben: „Die aktuellen Pläne des Gesundheitsministeriums gehen aber deutlich zu weit“, kommentierte der Ärztekammer-Präsident, Thomas Szekeres, den Entwurf. Denn dieser bringe im Zusammenhang mit dem „Grünen Pass“ auch eine Datenverknüpfung mit der Arbeitsmarkt- und Krankenstandsstatistik sowie dem Bildungsstandregister. „Diese Absicht steht im Widerspruch zu allem, was wir im Sinne des Schutzes unserer Privatsphäre erwarten können. Es ist die Pflicht der Österreichischen Ärztekammer, hier klare Kritik zu üben, sagte Szekeres.

Ärztekammer macht Kehrtwende

Es scheint einen massiven Gesinnungswandel beim Kammer-Präsidenten gegeben zu haben, denn mittlerweile begrüßt er das Vorhaben sogar: Würden bestehende Datenbanken anonymisiert ausgewertet werden, sei dies datenschutzrechtlich unbedenklich, meinte er in der Pressekonferenz. Die Vorteile würden überwiegen, so könne man Medikationsdaten der ELGA bzw. der Sozialversicherung mit Daten zu schweren Covid-Verläufen verknüpfen, um herauszufinden, welche Medikamente davor schützen. Die Verknüpfung von Impf- und Infektionsdaten könnten laut Szekeres dabei helfen, „Impfdurchbrüche“ schnell ausfindig zu machen. „Das macht sehr viel Sinn“, meint Szekeres jetzt. „Die Möglichkeiten, die wir haben, sind ja einzigartig.“

Künftig könnten diese Daten ähnlich wie in China als „Sozial-Kredit-System“ missbraucht werden. Eine Säule der totalen Kontrolle über das Volk wäre damit etabliert. Kommt noch der digitale Zentralbank-Euro hinzu ist die Knechtschaft endgültig zementiert.

Gesetz stellt sich über EU-Recht

Das Gesetz verstoße nicht nur gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sondern stelle das nationale Recht über die EU-Richtlinie, bemängelt „epicenter works“, eine Organisation, die sich dem Schutz der Grund- und Freiheitsrechte im digitalen Raum verschrieben hat. Es würde zu massivem Missbrauch der Daten der österreichischen Bevölkerung aus fast allen Lebensbereichen einladen und breche zusätzlich auch noch eine Säule des E-Government (Bereichsspezifische Personenkennzeichen – bPK’s). Dadurch würden in allen E-Government-Anwendungen des Bundes (z.B. ELGA, Sterbehilferegister, etc.) Betroffenenrechte und Datensicherheitsstandards unterwandert werden, warnt „epicenter works“.

So werden die Zwangs-Impftermine fixiert

Aufgrund folgender Daten sollen die Bezirksverwaltungsbehörden die „Vorladungen“ zu den zwangsweisen Impfterminen organisieren:

Daten aus dem Melderegister:

  1. Bereichsspezifisches Personenkennzeichen
  2. Vor- und Familienname
  3. Gemeindecode und Adresse

Bei Personen, für die im Register keine „vollständige“ Impfung nachgewiesen ist, sollen folgende Daten ergänzt werden:

  1. Nummer der Impfdosis
  2. Datum der Impfung
  3. Welcher Impfstoff verwendet wurde
  4. Das Datum des positiven PCR-Tests bei Genesenen, wenn die vorgesehene Grundimmunisierung im Impfregister ausgewiesen ist.

Die ELGA GmbH muss diese gesammelten und ergänzten Daten dann den Bezirksverwaltungsbehörden zur Verfügung stellen. Diese geben dann die Impftermine aus. Werden diese nicht wahrgenommen drohen Strafen von 3.600 Euro beim erstan Mal und bis zu 7.200 Euro beim zweiten Mal, oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier oder im zweiten Fall sechs Wochen.

PDF: Rohentwurf Impfzwang-Gesetz 

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