Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Mordfall Leonie (13) – Doch Mord-Urteile gegen migrantische Mörder und Vergewaltiger

Die Öffentlichkeit war schockiert, denn die Anklage in dem Fall, in dem afghanische Wirtschaftsmigranten eine 13-Jährige unter Drogen setzten, vergewaltigten und nach einem längeren Martyrium letztendlich wie einen Müllsack tot an einen Baum lehnten, lautete zunächst nicht auf Mord. Die “jungen Männer” prahlten mit ihrer Tat, die sie auf Video aufgezeichnet hatten. Bei der Richterin gab es für die einschlägig Vorbestraften keinen Kulturbonus: Mord, Mord und Mord.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die mutmaßlichen Kindermörder haben Berufung angemeldet. Dies kann man ihnen in einem Rechtsstaat nicht verwehren. Es bleibt zu hoffen, dass auch die Richter in den Instanzen das Wörtchen “Kulturbonus” als linken Wahnsinn abtun. Gegenüber den Medien erklärte die Richterin:

Lesen Sie dazu die Berichterstattung in Report24.news, speziell den unglaublichen Hohn, den die Hinterbliebenen durch Ex-Gesundheitsminister Mückstein (Grüne) erfahren mussten:

“Es handelt sich hier nicht um ein politisches Statement oder eine Symbolik. Wir sind nach dem Gesetz vorgegangen, tat- und schuldangemessen. Es handelt sich um das schwerste Verbrechen, das das Strafgesetz kennt.”

Richterin Anna Marchart, zitiert in Krone.at

Die Urteile (nicht rechtskräftig) lauten:

  • Der 23-jährige, mehrfach vorbestrafter Afghane Zubaidullah R. – Mord und Vergewaltigung – Lebenslängliche Haft
  • Der19-jährige, mehrfach vorbestrafter Afghane Ibraulhaq A. – Mord durch Unterlassung und Vergewaltigung – Lebenslängliche Haft plus Widerruf der Bewährung in einem Drogenfall
  • Der 20-jährige, bislang unbescholtener Afghane Ali Sena H. – Mord durch Unterlassung und Vergewaltigung – 19 Jahre Haft
  • 140.000 Euro Schmerzensgeld an die Familie des Opfers

Sie haben dieses Mädchen benutzt wie ein Objekt und eine auffällige Gleichgültigkeit gegenüber dem Leben der Leonie an den Tag gelegt, und das muss sich auch in den Strafen widerspiegeln.

Richterin Anna Marchart, zitiert in Krone.at

Es ist davon auszugehen, dass das Urteil in der Öffentlichkeit gut angenommen wird – dementsprechend bleibt die große Hoffnung, dass es in der Instanz auch hält.

Vor dem Prozess traten mehrere Verteidiger vor dem Prozess von ihrem Mandat zurück. Einem Anwalt wurde aufgrund der Kaltblütigkeit seines afghanischen Mandanten während der Verhandlung schlecht, er musste sich von einem Kollegen vertreten lassen.

Rechtsvertreter der Opfer sind die angesehenen Anwälte Florian Höllwarth (auch aus dem Corona-Widerstand bekannt) und der unter anderem auch in Medienfragen bekannte Johannes Öhlböck. Beide hatten von Anbeginn an eine Mordanklage gefordert – und damit in der ersten Instanz auch Recht erhalten.

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