Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Muslimische „Trauergäste“ verprügeln Friedhof-Chef

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Auf dem Essener Hallo-Friedhof zeigte sich einmal mehr die ganze „Herzlichkeit“ und kulturelle Eigenarten unserer muslimischen Mitbürger: Erneut ist eine muslimischen Beerdigung aus dem „Ruder gelaufen“. Der zuständige Friedhofs-Chef bekam den muslimischen Hass in Form einer Prügelattacke zu spüren.

Der „Vorfall“ soll sich laut Polizeiangaben bereits am 1. Juli zugetragen haben. Trauergäste hätten verlangt, einem der Ihren – es soll sich um einen Senioren gehandelt haben – die Durchfahrt per Pkw zu dem mehrere hundert Meter entfernten und hoch gelegenen Islamischen Grabfeld zu ermöglichen. Der Friedhofs-Mitarbeiter – wie die WAZ hinter der Bezahlschranke berichtet, handelt es sich um den Friedhofs-Chef – soll jedoch auf die Friedhofsordnung verwiesen und sich „hartnäckig“ geweigert haben, die Schranke „ausnahmsweise“ zu heben. Den Hinweis, dass der zuständige islamische Bestatter eigens für Trauergäste mit Handicap einen Shuttle-Service zwischen Haupteingang und Islamischem Bestattungsfeld anbieten würde, griff offensichtlich nicht.

Denn: Daraufhin seien laut Polizeiangaben mehrere wartende Trauergäste aus ihren Fahrzeugen ausgestiegen sein. „Es kam zu einem Tumult“. Dabei sei der Friedhofs-Chef zunächst beleidigt und als „Rassist“ beschimpft worden. Um den muslimischen Forderungen Ausdruck zu verleihen, wurde der Friedhofsmitarbeiter noch mit einer Prügelattacke überzogen. Dabei hagelte es Schläge auf Kopf und Oberkörper. Im Anschluss an die migrantische Bereicherung sollen die Prügler die Schranke selbst geöffnet haben und dann mit dem Auto zum Islamischen Bestattungsfeld gefahren sein.

Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Körperverletzung und des Hausfriedensbruchs. Auch die CDU-geführte Stadt Essen bestätigte den „Vorfall“ und bekundete, diesen aufzuarbeiten und die notwendigen Konsequenzen vorzubereiten.

Mutmaßlich ein weiteres Lippenbekenntnis, da sich Zwischenfälle rund um das Islamische Bestattungsfeld, das zu den größten in Deutschland gehört, in den letzten Monaten häufen. So gingen im Frühjahr muslimische Friedhofsbesucher auf ein Vorstandsmitglied des benachbarten Flugmodell-Sportclubs Essen Nord Ost los. Die Muslime hatten sich von den Modellflugzeugen gestört gefühlt. Deshalb spuckten sie dem Mann ins Gesicht und bedrohten und beleidigten ihn in bekannter Art und Weise. Dass sich Anwohner des muslimischen Friedhofs in Stoppenberg und Schonnebeck regelmäßig über zugeparkte Grundstückseinfahrten beschweren, darf an dieser Stelle als Petitesse abgetan werden. (SB)

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