Horst D. Deckert

Mut-Polizist gefeuert wegen Auftritt auf Corona-Demo! Keine Pension nach 40 Dienstjahren

Donnerstag dieser Woche entschied das Verwaltungsgericht Hannover, dass die Polizeidirektion der Stadt den 58-jährigen Kriminalhauptkommissar Michael Fritsch nach vierzig Jahren aus dem Dienst entfernen darf. Grund sei dessen angebliche Nähe zur „Reichsbürger“-Bewegung. Der Mann wird daher kurz vor Ende seiner verdienstvollen Berufslaufbahn aus dem Beamtenverhältnis entlassen – und verliert seine Pensionsansprüche.

Von Daniel Matissek

Hinter dieser persönlichen Tragödie und staatlichen Willküraktion verbirgt sich abermals ein Unrecht, das einen traurigen Schatten auf die Corona-Ära wirft und leider charakteristisch ist für den unsäglichen Umgang der Gesellschaft mit kritischen und selbständig denkenden Bürgern. Mit unerbittlicher Härte stößt der deutsche Staat selbst loyale und langjährige Beamten aus dem Dienst aus, sobald sie – nicht in Ausübung ihres Amtes, sondern wohlgemerkt als freie Bürger dieses Staates! – beispielsweise das Corona-Regime der beiden letzten Bundesregierungen kritisieren.

„Argumentationsmuster“ der Reichsbürgerbewegung?

Im konkreten Fall hatte die Polizeidirektion Hannover eine Disziplinarklage gegen Fritsch eingereicht, um ihn aus dem Dienst zu entfernen. Die Behörde warf ihm vor, der „Reichsbürger”-Bewegung nahezustehen, staatliche Institutionen verunglimpft und auf sogenannten Querdenker-Veranstaltungen „Verschwörungstheorien verbreitet” zu haben. Gleich zu Beginn des Prozesses hatte das Gericht den Antrag der Verteidigung abgelehnt, die Öffentlichkeit vom Prozess auszuschließen. Der Vorsitzende Richter begründete sein Urteil damit, dass Polizeibeamte die Pflicht hätten, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis zum Staat hätten. Das Verhalten des Verurteilten vertrage sich damit nicht. Er sei auf Veranstaltungen aufgetreten, die den „Argumentationsmustern“ der Reichsbürgerbewegung folgen würden, und habe die Rechtsordnung zumindest infrage gestellt.

Racheakt gleichgeschalteter Richter

Fritsch war unter vollem Namen und unter Angabe seines Dienstgrades als Redner auf Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen aufgetreten; er stand also als demokratischer und selbstbewusster Staatsbürger für seine Überzeugung ein – was immer man auch subjektiv von dieser halten mag: Seine Meinungsäußerung war durch das Grundgesetz Artikel 5 vollumfänglich gedeckt, und sie stand auch nicht im Gegensatz zum Mäßigungsgebot für Staatsbedienstete; zumal nicht bei einem kontroversen Thema wie den Corona-Maßnahmen, die massive Freiheitsbeschränkungen für jeden Deutschen bedeuteten – ob Beamter oder nicht.

Doch Fritschs Dienstvorgesetzte und die gleichgeschaltete Justiz des Coronastaats sah dies anscheinend anders: Sie drehte Fritsch erfolgreich einen Strick aus seinen öffentlichen Auftritten. Konkret erfolgte seine Freistellung vom Dienst nach einer Rede in der Frühphase der Protestbewegung – nämlich bereits am 9. August 2020 auf einer Demonstration in Dortmund. Dort hatte er unter anderem geäußert: „Illegale Anordnungen oder Befehle dürfen wir als Polizisten nicht ausführen. Wir haben an dieser Stelle nicht nur das Recht, sondern die Pflicht zur Remonstration“ (die Anmeldung von Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen durch Beamte beim direkten Vorgesetzten). Er selbst sei als Polizist „keinem Menschen zu bedingungslosem Gehorsam verpflichtet.“

Video der Dortmund-Rede von Michael Fritsch:

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Völlig legitime Kritik

Mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz hatte Fritsch zudem dessen Unverständlichkeit verurteilt, durch die „alles nur eine Frage der Interpretation und der Begründung” sei. Eine bloße Vermutung reiche, um als Corona-Verdächtiger zu gelten. Zudem hatte er bezweifelt, dass es in der Bundesrepublik jemals die im Gesetz definierte „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ gegeben habe. Die Grundrechtseingriffe sollten „angesichts der vielen Fakten aus der Medizin“ aufgehoben werden.

Diese ebenso statthaften, berechtigten wie vor allem zutreffenden Aussagen reichten für eine Suspendierung und die Entlassung aus dem Dienst aus – nach wohlgemerkt vier Jahrzehnten, womit Fritsch auch seiner Altersversorgungsansprüche verlustig geht. Ein brutaler Akt staatlicher Willkür, der allerdings nicht nur in Deutschland Methode hat.

Denn ähnliche Fälle gibt es auch in Österreich. Die Polizistin und heutige Wochenblick-Mitarbeiterin Birgit Pühringer, bekannt geworden als „Mut-Polizistin”, hatte ebenfalls heftige Kritik am Missbrauch der Polizei zur Durchsetzung der Corona-Beschränkungen geübt. Unter anderem hatte sie öffentlich erklärt: „Österreichische Polizisten, die alte wehrlose Frauen auf Demos mit Handschellen abführen oder alte Männer zu Boden bringen und dabei verletzen. Österreichische Polizisten, die unbescholtene Bürger auf Demos stundenlang einkesseln, weil es ihnen befohlen wird. Österreichische Polizisten, die Jugendliche vertreiben, weil diese Zeit miteinander verbringen wollen.“

Parallelen zu Mut-Polizistin Birgit Pühringer

Polizisten, die dies ablehnten, seien „leider in der Minderheit.“ Menschen würden gezwungen, „sich etwas injizieren zu lassen, wovon sie nicht wissen, wie es wirkt. Und all das, damit sie arbeiten oder am öffentlichen Leben teilnehmen können.“ Da sie „diesen Wahnsinn nicht mittragen“ wollte, hatte sie vor einem Jahr den Dienst quittiert. Zuvor musste die vierfache Mutter wegen ihrer öffentlich geäußerten Kritik bei einer Demonstration in Wien im Oktober 2020 noch vor einem Disziplinarsenat der Polizei aussagen, welcher ihr zwar zugestand, dass ihr „als Bürgerin” kritische Äußerungen zwar erlaubt seien – nicht jedoch als Polizistin. In zwei von drei Beschuldigungen war sie freigesprochen worden, für die dritte erhielt sie einen Verweis.

Im Fall Pühringers war der rabiate Rausschmiss am Ende ein Segen – für sie selbst und für das Team des Wochenblick, wo sie seither erfolgreich als Journalistin tätig ist. Ihrem geschassten Hannoveraner Berufskollegen Michael Fritsch bleibt ein ähnliches Happy-End zu wünschen.

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