Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Nach Impftod: Versicherung zahlt nicht – wegen Teilnahme an Experiment!

Ein brisanter Fall wird derzeit heftig in den sozialen Medien diskutiert: In Frankreich soll ein reicher, älterer Unternehmer aus Paris an den Folgen einer Corona-Spritze verstorben sein. Zuvor habe er millionenschwere Lebensversicherungen zu Gunsten seiner Kinder und Enkel abgeschlossen, laut einem Medienbericht. Obwohl die Impfung als Ursache des Todes von Ärzten und der Versicherung anerkannt wird, zahlt die Versicherung die Prämie nicht aus. Die Begründung ist der Hammer: Die Nebenwirkungen der Corona-Stiche seien bekannt und veröffentlicht. Der Verstorbene habe daher auf eigenes Risiko an einem Experiment teilgenommen!

Versicherung: Experimental-Impfung mit Todesfolge gleicht Selbstmord

Die Verweigerung der Auszahlung an die Familie hat die Versicherung damit begründet, dass die Einnahme von experimentellen Medikamenten oder Behandlungen, worunter auch die Corona-Spritzen fallen, vom Versicherungsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die folgende Klage der Familie gegen die Versicherung blieb erfolglos.

Nebenwirkungen veröffentlicht – daher eigenes Risiko

Das Gericht soll sein Urteil folgendermaßen begründet haben: „Die Nebenwirkungen des experimentellen Impfstoffs werden veröffentlicht und der Verstorbene konnte nicht behaupten, nichts davon gewusst zu haben, als er freiwillig die Impfung nahm. Es gibt kein Gesetz oder Mandat in Frankreich, das ihn zu einer Impfung zwang. Daher ist sein Tod im Wesentlichen Selbstmord“. Da Selbstmord von der Polizze von vornherein nicht gedeckt ist, hat sich die Versicherung damit sauber abgeputzt.

Skandal-Urteil: Eingehen eines tödlichen Risikos rechtlich Selbstmord

„Das Gericht erkennt die Einstufung des Versicherers an, der die Teilnahme an dem Experiment der Phase drei, dessen erwiesene Unschädlichkeit nicht gegeben ist, angesichts der angekündigten Nebenwirkungen, darunter der Tod, rechtlich als freiwilliges Eingehen eines tödlichen Risikos betrachtet, das nicht durch den Vertrag abgedeckt ist und rechtlich als Selbstmord anerkannt wird. Die Familie hat Berufung eingelegt. Die Verteidigung des Versicherers wird jedoch als begründet und vertraglich gerechtfertigt anerkannt, da dieses öffentlich bekannte Eingehen eines tödlichen Risikos rechtlich als Selbstmord gilt, da der Kunde benachrichtigt wurde und sich bereit erklärt hat, freiwillig das Risiko des Todes einzugehen, ohne dazu verpflichtet oder gezwungen zu sein.“

Mainstream schweigt

In Frankreichs Mainstream-Medien wurde über diesen Skandal-Fall bisher nicht berichtet. Veröffentlicht soll der Fall vom Anwalt der Familie, Carlo Alberto Brusa, in den sozialen Medien worden sein. Leider ohne Angabe von Quellen oder Gerichtsakten, weswegen die Echtheit der Meldung derzeit nicht überprüfbar ist. Der Redaktion wurde allerdings ein Schreiben einer österreichischen Versicherung zugespielt, das sich auf diesen konkreten Fall bezieht.

+++ Wichtig: Wenn Sie Sorgen und Depressionen haben, die Sie verzweifeln lassen, holen Sie sich Hilfe: https://www.gesundheit.gv.at/leben/suizidpraevention/inhalt +++

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