Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Nach Liebes-Aus: Afghane würgte Asylhelferin fast zu Tode

Das bekannte „Bis dass der Tod euch scheidet“, scheint ein afghanischer Asylant etwas zu wörtlich genommen zu haben. Nach dem Beziehungs-Aus mit einer ehrenamtlichen Flüchtlingshelferin erdrosselte der 29-Jährige seine Ex fast mit einem Schal. Nun mußte er sich vor Gericht verantworten.

  • Ein afghanischer Asylwerber und eine Flüchtlingshelferin werden ein Paar
  • Neues Leben: Angeblicher Ex-Polizist ließ Frau und Kinder alleine in Afghanistan zurück
  • Nach Liebes-Aus würgt er die Flüchtlingshelferin mit einem Schal fast zu Tode
  • Würge-Attacke sei „nur Spaß“ gewesen
  • Versuchte Flucht nach Paris
  • Nur durch eine Notoperation konnte Flüchtlingshelferingerettet werden
  • Afghane angeblich früher Polizist – Rechtfertigung: „Unwissentlich“ Kokain geschnupft
  • Das Urteil: 4 Jahre unbedingt ist noch nicht rechtskräftig

In seiner Heimat sorgte er angeblich für Recht und Ordnung, doch nun landete er in Österreich auf der Anklagebank wegen absichtlicher, schwerer Körperverletzung. Bereits während der großen Flüchtlingswelle 2015/16 flüchtete der afghanische Exekutivbeamte nach Österreich, offenbar um ein neues Leben zu beginnen. Denn seine Frau und seine zwei Kinder ließ er vorsorglich in Afghanistan zurück. In Österreich traf er schließlich sein späteres Opfer, eine ehrenamtliche Flüchtlingshelferin. Beide wurden schließlich ein Paar.

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Beziehungs-Auf und Ab

Drei Jahre, von 2017 bis 2020 waren die Beiden liiert, obwohl der 29-Jährige immer wieder die Beziehung beendete. Schließlich hatte die Frau offenbar die Nase voll und beendete von ihrer Seite aus die Liebschaft, weil es immer wieder Eifersuchtsszenen gegeben habe, wenn sie auf andere Männer traf. Mit ihrem Verflossenen blieb sie jedoch weiterhin freundschaftlich verbunden und half ihm auch bei Arzt- und Behördenwegen. Bis zu jenem verhängnisvollen 30. Mai 2021.

Eifersucht wegen Neuem

Inzwischen hatte sie auch eine neue Beziehung, was die Eifersucht des Afghanen verstärkt haben dürfte. Als sie an besagtem 30. Mai in ihrem Heimatort in Niederösterreich nächtens auf einem unbeleuchtetem Radweg unterwegs war, begegnete sie dem ehemaligen afghanischen Polizisten. „Ich habe gemerkt, dass sie Angst hat, daher wollte ich sie mit einem Scherz aufheitern“, so der Angeklagte vor Gericht. Da seiner Ex jedoch die Angst nicht zu nehmen war, würgte er sie mit ihrem Schal. Nur „zum Spaß“ aber immerhin so heftig, das sie bewußtlos wurde und auf den Boden fiel.

Durch Notoperation gerettet

Nach Angaben des Angeklagten musste er die Frau nach dem „Scherz“ reanimieren, damit sie wieder selbständig atmete. Danach trug er sie nach Hause zu ihrer Mutter. Diese rief sofort die Rettung und die Polizei. Die 31-Jährige musste am 4. Halswirbel notoperiert werden. Noch einige Zeit nach der Tat hing ihr ein Arm schlaff herunter. Der Afghane versuchte inzwischen nach Paris zu flüchten, mittels eines europäischen Haftbefehls konnte er jedoch gefasst werden.

Schlecht ausgebildete Fachkraft

Vor Gericht verzieh das Opfer dem Täter: „Es war zwar eine harte Zeit, doch ich habe ihm verziehen, denn ich habe ihn als Menschen schätzen gelernt.“ Gegenüber dem Richter erklärte der Angeklagte, dass er an diesem Tag getrunken und versehentlich Kokain genommen habe. Angeblich sei er mit Freunden unterwegs gewesen und habe einen Line von einem Handy gezogen, ohne zu wissen, dass es sich dabei um Koks handelte. „Als Polizist wissen Sie nicht, was Kokain ist?“, fragte der Richter und zeigte sich darüber ebenso erstaunt wie über den afghanischen Spaß jemanden fast zu erwürgen. Schließlich wurde der 29-jährige Afghane zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Nur weil er das Opfer nach Hause getragen habe, sei es nicht zu einer Verhandlung wegen Mordversuchs gekommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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