Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Nächste Impfklage gegen Gates: Indisches Höchstgericht fordert Stellungnahme

Bill Gates Indien

Bill Gates gerät in Indien erneut unter Druck. Der Vater einer 32jährigen Ärztin, die nach der Covishield-Impfung im März 2021 an Hirnblutung starb, reichte Klage beim Höchstgericht in Bombay ein. Der Kläger verlangt über 127 Millionen Euro Schadenersatz. Das Gericht forderte nun von Gates, der indischen Regierung, dem Gesundheitsministerium und der Arzneimittelbehörde eine Stellungnahme bis 17. November 2022. Letzten Dezember reichte eine Gruppe von Anwälten gegen Bill Gates die weltweit erste „Impfmord“-Klage ein.

Regierung, Ministerium, Behörden

Weitere Stellungnahmen wurden von der Indischen Regierung, dem Gesundheitsministerium, den Chefs der indischen Arzneimittelbehörde, dem Direktor des Indischen Medizinwissenschaftlichen Instituts (AIIMS) und vom Serum Institut Indien (SII) eingefordert. Letzteres ist ein Pharmakonzern, den die Bill Gates Stiftung – über die Impfallianz GAVI – mit 200 Millionen US-Dollar zur Erzeugung von Covid-19-Seren finanzierte. Zuletzt im September 2020. In Partnerschaft mit dem britisch-schwedischen Pharmakonzern AstraZeneca, wird dort in Lizenz „Covidshield“ erzeugt.

Zur Impfung gezwungen

Der Fall schlug in Indien Wellen, weil sich sogar die WHO in die Untersuchung des Falles einschaltete. Die Klage betrifft den Tod einer 32-jährigen Ärztin, die am Dhamangaon Spital praktizierte und an einem Zahntechnik-College unterrichtete. Im Jänner 2021 wurde sie aufgefordert, sich – wie alle anderen Angestellten –  gegen Covid-19 impfen zu lassen, andernfalls hätte sie nicht weiter arbeiten dürfen. Man habe seiner Tochter versichert, die Impfung sei absolut sicher und es gebe kein Gesundheitsrisiko.

Angaben der Behörden falsch

Diese Zusicherung sei von den beiden Chefs der Arzneimittelbehörde in mehreren Gesprächen gemacht worden, beklagte der Kläger. Der Tod seiner Tochter sei auch im Verzeichnis der Regierung über Nebenwirkungen der Covid-19-Impfungen angeführt, mit Datum 2. Oktober 2021. Sein Ziel sei es, Gerechtigkeit für seine verstorbene Tochter zu erwirken und „das Leben vieler weiterer Menschen zu retten, die möglicherweise wegen Gesetzesverstößen durch Behörden getötet werden könnten“.

2021: „Impfmord-Klage“ gegen Gates

Ende 2021 brachte die „Bar Association“ (IBA), eine Vereinigung indischer Anwälte eine Klage beim Indischen Höchstgericht wegen „Impfmord“ ein. Grund: ein 23-Jähriger starb als Folge der Covid-19-Behandlung mit Covishield/AstraZeneca, was auch Ärzte bestätigten. Auch dieser Mann vertraute den Unbedenklichkeits-Zusicherungen der Ärzte und war de facto zur Impfung gezwungen: Denn die Indische Bahn verlangte eine doppelte Impfdosis, seine Existenz hing davon ab. Als Entschädigung wurden 134 Millionen US-Dollar gefordert, ebenso ein Lügendetektor-Test.

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