Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

„Naturschönheit“ Claudia Roth darf nicht mit Pferdehintern verglichen werden: 4.400 Euro Strafe

imago0120895373h.jpg

Während es für deutsche Gerichte absolut in Ordnung geht und nicht strafbar ist, die AfD-Vorsitzende als „Nazi-Schlampe“ zu titulieren, während es nicht strafbar, sondern nur zivilrechtlich justiziabel ist, Thilo Sarrazin als „zuckende, stotternde Menschenkarikatur zu bezeichnen, da gelten für Politiker des linksgrünen Brahmanen-Blocks anscheinend andere Maßstäbe: Wer Claudia Roth beleidigt, fängt sich direkt eine Verurteilung wegen Beleidigung ein.

So muss ein Polizist aus Ausgburg nun 4.400 Euro zahlen, weil er das Gesicht der Grünen-Politikerin und Bundestagsvizepräsidentin auf Facebook mit einem „Pferdearsch“ verglichen hat. Die Richterin teilte die besondere Sensibilität der wie kaum eine Grüne sonst kontrovers in der Öffentlichkeit stehenden Grünen – und befand entrüstet: „Das geht zu weit!“ Der Pferdehintern-Vergleich war von dem Beamten auf seinem öffentlich sichtbaren Facebook-Profil geteilt worden; ein gefundenes Fressen für die Staatsanwaltschaft, die sich bei solchen Petitessen natürlich besonders „engagiert“ reinhängt, während sie bei so vielen anderen Alltagsdelikten gerne wegschaut.

Dass das ganze Konvolut von Anklagepunkten – unter anderem Volksverhetzung in 25 Fällen sowie fünf weitere Fälle von Beleidigung – vor Gericht keinen Bestand hatte und mit einem Freispruch endete, aber ausgerechnet Roths Fall zur Statuieren eines Exempels führte, mag man durchaus als Signal verstehen: Die Justiz versteht bei Attacken gegen Grüne keinen Spaß – vielleicht ja auch ein präventiver Einschüchterungsversuch gegen die Kritiker von Annalena Baerbock?

Natürlich ist es ein nicht unerheblicher qualitativer Unterschied, ob auf Plagiate hingewiesen wird oder eine Erscheinung wie Claudia Roth mit einem Rossgesäß vergleichen wird – doch die Beflissenheit, mit der Organe der Rechtspflege hier rote Linien definieren, dürfte wohlverstanden werden… (DM)

Ähnliche Nachrichten